Um Gläubiger länger zu schützen: Boris Beckers Insolvenz bis 2031 verlängert
Eigentlich wollte Boris Becker Ende 2019 schuldenfrei sein. Doch die britischen Behörden durchkreuzen den Plan des Ex-Tennis-Stars. Der 51-Jährige stimmt der Verlängerung bis 2031 zu, um ein weiteres Gerichtsverfahren zu vermeiden. Somit muss Becker nun weitere zwölf Jahre Auflagen erfüllen.
London – Boris Becker braucht in dem gegen ihn laufenden Insolvenzverfahren noch einen langen Atem. Die zuständige britische Behörde hat Insolvenzauflagen gegen den ehemaligen Tennis-Star um zwölf Jahre verlängert. Das teilte der Insolvency Service auf der Webseite der britischen Regierung mit. Demnach muss sich der 51-Jährige bis zum 16. Oktober 2031 bestimmten Einschränkungen für zahlungsunfähige Personen in Großbritannien unterwerfen.
Dazu gehört beispielsweise die Pflicht, ab einer Darlehenshöhe von 500 Pfund (ca. 580 Euro) den Darlehensgeber über seinen Status zu informieren. Beckers Anwalt Christian-Oliver Moser teilte mit, Becker habe „der Verlängerung einzelner Insolvenzauflagen bis 2031 einvernehmlich zugestimmt“. Das bedeute aber nicht, „dass sich das gesamte private Insolvenzverfahren bis 2031 verlängert“.
Die Insolvenzauflagen würden in der Regel nach einem Jahr aufgehoben, schrieb die Behörde in ihrer Mitteilung: „Aber aufgrund der Art der Handlungen von Boris Becker hat der Insolvenzverwalter die Ausweitung der Beschränkungen angestrebt, um zu verhindern, dass Herr Becker seinen Gläubigern weiteren Schaden zufügt.“ Am 17. Oktober habe sich die Insolvenzbehörde mit Becker geeinigt, die Auflagen um zwölf Jahre zu verlängern.
Becker gab Vermögenswerte zu spät an
Ein Sprecher der Insolvenzbehörde sagte, Becker sei mit dem Schritt einer möglichen gerichtlichen Anordnung zuvorgekommen. Als Begründung für die Verlängerung der Insolvenzauflagen hieß es, der dreimalige Wimbledon-Sieger habe Transaktionen aus der Zeit vor und nach dem Insolvenzverfahren in Höhe von 4,5 Millionen Pfund (umgerechnet rund 5,2 Millionen Euro) nicht ordnungsgemäß gemeldet. Becker-Anwalt Moser merkte dazu an, der ehemalige Tennis-Profi habe dem Insolvenzverwalter keine Vermögenswerte „unterschlagen oder verheimlicht“. Er habe diese Vermögenswerte – „die ihm allerdings nach seiner Auffassung gar nicht zustehen“ – lediglich zu spät angegeben.
Becker war 2017 von einem britischen Gericht für zahlungsunfähig erklärt worden. Noch im Sommer hatte sich Beckers Vermögensverwalter nach der Versteigerung von Pokalen und anderen Erinnerungsstücken des ehemaligen Tennis-Profis optimistisch gezeigt, dass das Verfahren bald abgeschlossen sein kann. Die Auktionen brachten insgesamt mehr als 750.000 Euro ein. (dpa)