Bezirk Kufstein

Fangeisen im Schrebergarten: Katze in Wörgl verlor Bein

Wenn die Wunden verheilt sind, muss „Lauser“ lernen, auf drei Beinen durchs Leben zu gehen.
© privat

Ein schwerer Fall von Tierquälerei schockiert die Bewohner einer Schrebergartensiedlung in Wörgl: Ein Kater tappte dort in ein verbotenes Fangeisen. Nun ermittelt die Polizei.

Von Jasmine Hrdina

Wörgl –Kollektives Kopfschütteln gibt es in der Schrebergartensiedlung nahe dem „Badl“ in Wörgl. „Es ist absolut unnotwendig und unerklärlich, was man damit bezwecken will“, äußert sich auch Kufsteins Amtstierarzt Matthias Vill zu dem Vorfall, der am Freitag vor einer Woche die Nachbarschaft erschütterte. Bei einem der Gartenhäuschen hatte jemand eine Bärenfalle ausgelegt. Statt eines Grizzlys tappte jedoch der Kater eines Anwohners in das in Österreich verbotene Fangeisen und verlor dabei ein ganzes Bein.

„Ein Wahnsinn!“, findet der Wörgler Halter des Tieres im Gespräch mit der TT kaum Worte für das, was er sehen musste. Ein Nachbar hatte das Tier am besagten Freitagmorgen leise mauzen gehört und gleich Alarm geschlagen. Als das Herrchen beim Schrebergarten eintraf, bot sich ihm ein grausiges Bild. „Lauser“ hing mit der rechten Vorderpfote in der Bärenfalle, er war bereits sehr schwach und das Blut eingetrocknet. „Er muss Stunden dort gehangen und Schmerzen gehabt haben, das ist unglaublich“, sagt der Mann. Seine Ehefrau erlitt beim Anblick einen Schock.

In dieser illegalen Bärenfalle war der Kater über Stunden gefangen.
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Nur mit viel Mühe und Kraft bekamen die Retter den rothaarigen Tiger wieder aus dem Eisen, brachten ihn gleich zur nächsten Tier-Not­ambulanz in Kufstein. Die Ärzte konnten „Lausers“ Leben retten – doch das Bein war derart in Mitleidenschaft gezogen, dass es amputiert werden musste.

Wieso stellt jemand mitten im Schrebergartengebiet eine illegale Bärenfalle auf? Darüber lässt sich nur mutmaßen. Der Grundeigentümer – es gilt die Unschuldsvermutung – wird in den kommenden Tagen jedenfalls die Fragen der Polizei beantworten müssen. Im Raum stehen Vergehen nach dem Tierschutzgesetz (§5 Tierquälerei) bzw. dem Strafgesetzbuch (§222 schwere Tierquälerei). „Aufgrund des Polizeiberichts werde ich ein Gutachten erstellen, der Vorfall wird über die Bezirkshauptmannschaft geahndet und an die Staatsanwaltschaft angezeigt“, erklärt der Amtstierarzt.

„Lauser“ erholt sich inzwischen von den Strapazen, hat wenig Freude mit seiner Halskrause und den vielen Spritzen, die er täglich bekommen muss. „Er schläft viel, würde aber am liebsten schon wieder ins Freie hinausgehen“, schildert sein Halter. Er sei ja sonst ein Tennisfan und verbringe viel Zeit damit, den Spielern auf dem angrenzenden Platz zuzusehen. Doch der Sprung zum offenen Fenster gelinge „Lauser“ jetzt nicht mehr.

„Prinzipiell kommen Katzen auch mit drei Beinen gut zurecht“, meint Vill. Der Kater wird sich an sein neues Dasein aber erst gewöhnen ­müssen. Und sein Herrchen an die Tatsache, dass sein Konto nun um 700 Euro ärmer ist – so viel kostete nämlich die Notoperation.

Dem Tier den Freigang verwehren will das Ehepaar nun aber nicht. Die Falle sei mittlerweile aus dem Garten verschwunden, berichten die beiden. „Eine Entschuldigung haben wir aber bis heute nicht erhalten.“

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