Doping

930 Anträge für Opfer des DDR-Sports wurden bereits bewilligt

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Laut FAZ wurden den Geschädigten des staatlichen Dopings im DDR-Leistungssport rund zehn Millionen Euro an Entschädigungen ausbezahlt.

Berlin – Bis Ende Oktober sind in Deutschland 930 Anträge auf Entschädigung nach dem zweiten Doping-Opfer-Hilfegesetz (DOHG) in Höhe von jeweils 10.500 Euro bewilligt worden. Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeine Zeitung am Freitag entspricht dies einer Leistung von 9,765 Millionen Euro. Weitere 291 Anträge seien in Bearbeitung, 93 habe das Bundesverwaltungsamt abgelehnt.

Bis Jahresende würden noch 120 Anträge erwartet. Dies habe das Innenministerium auf Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen mitgeteilt. Allerdings sei nach dem Bericht von 57 Anträgen von Geschädigten in zweiter Generation nur ein einziger positiv entschieden worden. 46 wurden abgelehnt, zehn sind in Bearbeitung. Eine weitere Verlängerung der Frist sei nicht vorgesehen, teilte der Parlamentarische Staatssekretär Stephan Mayer (CSU) mit.

Das staatliche Doping im DDR-Leistungssport ist Anfang der 1990er-Jahre umfassend öffentlich dargestellt worden. Der Doping-Opfer-Hilfeverein wurde 1999 gegründet. Doping-Opfer hatten seit 2002 Gelegenheit, staatliche finanzielle Hilfe zu beantragen. Das DOHG 2 habe Opfern weitere vier Jahre Zeit gegeben, sich zu melden. Im nächsten Jahr solle eine Studie zu Langzeitschäden des DDR-Zwangs-Doping-Systems veröffentlicht werden. (APA)

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