Literatur

Handke-Pass: Kärnten prüft, Autoren unterstützen, Pfarrer dementiert

Journalisten würden sich trotz Nobelpreis ohnehin nicht für seine Literatur interessieren, sagte Handke einige Tage nach der Bekanntgabe.
© APA/Hochmuth

Rund um den 1999 ausgestellten jugoslawischen Pass des Schriftstellers ist eine Diskussion in mehrere Richtungen entbrannt. Unterstützung bekommt er dabei von Schriftsteller-Kollegen.

Wien/Klagenfurt – Die Diskussion um den 1999 ausgestellten jugoslawischen Pass von Peter Handke hat nun zu einer Prüfung der Kärntner Landesamtsdirektion geführt, deren Ergebnisse für nächste Woche erwartet werden. Der Autor selbst bestritt gegenüber dem Belgrader Boulevardblatt Vecernje novosti, die jugoslawische Staatsbürgerschaft zu besitzen. Er habe den Pass erhalten, „um zu reisen“.

Staatsbürgerschaft wegen Pass nicht zwingend verloren

In weiterer Folge stellt sich die Frage, ob Handke durch seinen Pass automatisch auch jugoslawischer Staatsbürger geworden sein könnte und ob er in diesem Fall die österreichische Staatsbürgerschaft verloren hätte. Für den Verfassungsjuristen Bernd-Christian Funk ist der Verlust der Staatsbürgerschaft allein durch die Entgegennahme eines jugoslawischen Reisepasses nicht zwingend, wie er gegenüber der APA erklärte. „Die Tatsache eines Reisepasses ist noch kein Beweis für die Verleihung der Staatsbürgerschaft“, sagte Funk. Es müsse geklärt werden, ob Handke die Verleihung beantragt habe, man könne nicht von vorneherein davon ausgehen, dass der Pass eine Staatsbürgerschaft belege.

Geklärt ist bereits, dass Handke 1999 definitiv keinen Antrag auf Doppelstaatsbürgerschaft gestellt hat. Sollten die Behörden zu dem Schluss kommen, dass der diesjährige Nobelpreisträger für Literatur die österreichische Staatsbürgerschaft mit der Annahme des Reisepasses verloren hat, muss überdies geklärt werden, ob Handke erneut um die Staatsbürgerschaft ansuchen kann und ob sie ihm gewährt werden könnte. Der Verlust der Staatsbürgerschaft hätte zudem auch praktische Auswirkungen: Handke lebt als EU-Bürger in Paris. Wie sein Status als Staatenloser oder als Serbe dort wäre, ist völlig offen.

Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) hatte die Landesamtsdirektion „umgehend“ nach Bekanntwerden mit der Prüfung beauftragt. Ob und welche Konsequenzen es hätte, wenn Handke damals tatsächlich um eine jugoslawische Staatsbürgerschaft angesucht hatte, wollte Kaiser nicht bewerten.

Griffener Pfarrer dementiert Kirchenübertritt des Autors

Neben der Debatte um die Staatsbürgerschaft waren auch Fragen rund um einen möglichen Übertritt Handkes zur serbisch-orthodoxen Kirche aufgetaucht. Johann Dersula, Pfarrer von Handkes Heimatort Griffen, dementierte dies in der Kärntner Kirchenzeitung Sonntag. Bis heute existiere kein Dokument, das den Austritt des Schriftstellers aus der katholischen Kirche belegt, so Dersula. Als Ortspfarrer müsste er, „der einen engen freundschaftlichen Kontakt mit dem großen Sohn seiner Pfarre pflegt“, im Falle eines Kirchenaustritts informiert werden.

Kollegen kritisieren „Anti-Handke-Propaganda“

Unterstützung erhielt Handke am Freitag durch einen von mehreren Autoren unterzeichneten offenen Brief. Die Autoren Daniel Wisser, Doron Rabinovici, die Autorin Julya Rabinowich und IG-Autorinnen Autoren-Geschäftsführer Gerhard Ruis sowie der Germanist Klaus Kastberger kritisieren darin die derzeitige „Anti-Handke-Propaganda“. „Die Kritik an Peter Handke hat längst den Boden vertretbarer Auseinandersetzungen unter den Füßen verloren, sie besteht nur noch aus Hass, Missgunst, Unterstellungen, Verzerrungen und ähnlichem mehr, sie ist zu einer Anti-Handke-Propaganda verkommen, der jedes Mittel Recht ist, um gegen Peter Handke Recht zu behalten“, heißt es in dem Schreiben, an dessen Ende weitere Autoren dazu aufgerufen werden, sich dem Protest anzuschließen.

Entbrannt war die Debatte, nachdem das US-Onlinemagazin The Intercept am Donnerstag berichtet hatte, dass dem österreichischen Schriftsteller im Jahre 1999 ein jugoslawischer Pass ausgestellt worden war. Ein Foto des Dokuments ist seit Längerem auf der Website des Handke-Archivs der Österreichischen Nationalbibliothek online einzusehen (https://handkeonline.onb.ac.at/node/2495), wurde nach dem Bericht aber für kurze Zeit entfernt. Der Pass wurde am 15. Juni 1999 von der damaligen jugoslawischen Botschaft in Wien ausgestellt und war bis Mitte 2009 gültig. Serbien ist seit 2006 die Rechtsnachfolgerin der einstigen Bundesrepublik Jugoslawien bzw. des Staatenbundes Serbien-Montenegro. (APA)

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