Dreijähriger getötet: Halbschwester hat Erinnerungslücken

Nach der Tötung eines Dreijährigen in Detmold bei Bielefeld hat die 15 Jahre alte Halbschwester die Tat in den Vernehmungen nicht bestritten, sich zugleich aber auf Erinnerungslücken berufen. Sie halte sich selbst für die Täterin, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Der Haftrichter des Amtsgerichts Detmold erließ am Freitag Haftbefehl wegen Mordes.

„Als Motiv für die Tat ist davon auszugehen, dass die Beschuldigte in einem schwierigen familiären Umfeld lebte und eine tiefe Abneigung gegen den Halbbruder entwickelt hat“, hieß es. Sie war Donnerstagfrüh nach stundenlanger Flucht im benachbarten Lemgo gefasst worden.

Der dreijährige Bub war am Mittwochabend von Angehörigen tot in der heimischen Wohnung gefunden worden. Er ist nach Erkenntnissen der Ermittler im Schlaf mit 28 Messerstichen umgebracht worden. Das habe die Obduktion ergeben, teilten die Behörden mit. „Es wird davon ausgegangen, dass das Opfer zum Zeitpunkt der Tatbegehung schlief.“

Die Stadt Detmold wollte sich auf Anfrage nicht dazu äußern, ob die Familie in der Vergangenheit vom Jugendamt betreut wurde. „Aus Datenschutzgründen sagen wir dazu nichts“, sagte eine Sprecherin. Sie verwies aber darauf, dass es für das Jugendamt keine „Anhaltspunkte dafür gab, dass das Kindeswohl“ des Kleinkindes gefährdet war.

Die 15-jährige Tatverdächtige ist zwar strafmündig. Bei einer Anklage würde ein Prozess aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Ein Gutachter müsste prüfen, ob sie schuldfähig ist und wie er ihre geistige Entwicklung einschätzt. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) sieht eine Höchststrafe für Jugendliche von fünf Jahren vor. Geht es um Verbrechen, für die das Erwachsenenstrafrecht eine Höchststrafe von mehr als zehn Jahren Gefängnis vorsieht, ist das Höchstmaß für Jugendliche zehn Jahre Haft. Bei Totschlag würde dies zutreffen.