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Stams will das historische Erscheinungsbild bewahren

Trotz einer Nachverdichtung sollen die räumliche Qualität und der historische Charakter der Graf-Meinhard-Straße in Stams erhalten bleiben.
© Dorn

Die Graf-Meinhard-Straße, die zum Stamser Eichenwald führt, könnte mittels Bebauungsplan oder Raumordnung erhalten werden.

Von Agnes Dorn

Stams –Es ist eine der schönsten Straßen der Gemeinde Stams, durch die die Prozessionen führen und die die Spaziergänger auf dem Weg in den Eichenwald durchwandern. Welche Möglichkeiten es gibt, das einzigartige Erscheinungsbild der Graf-Meinhard-Straße auch für die Zukunft zu bewahren, prüft derzeit der Stamser Gemeinderat.

Zunächst wurde auf Empfehlung des Gestaltungsbeirats des Landes eine Studie in Auftrag gegeben. Darin wurden die Besonderheiten der Straße definiert und es konnten bereits Empfehlungen zur Bewahrung der Qualität des Straßenzugs gegeben werden. Die Studie wurde nun dem Gemeinderat präsentiert: „Wenn man die Struktur weiterziehen will, muss man die Proportionen und den typischen Ablauf der Grünzonen sowie die Staffelung der Häuser beachten“, erläutert Architekt Dietmar Ewerz das historisch gewachsene Erscheinungsbild. Dieses zeichnet sich durch schmucke Vorgärten mit Einfriedungen und an die Hanglage angepasste Gebäude aus. Man könne durchaus mit Mitteln der Raumplanung den Charakter des Straßenzugs erhalten. Es könnte etwa die Dichte der Grünflächen mittels vorgeschriebener Baudichte gesteuert werden, betont Raumplaner Stefan Brabetz: „So wie es ist, ist es okay und so will man es eigentlich erhalten. Die Frage ist, wie man eine maßvolle Verdichtung erreichen kann – bei gleichzeitiger Sicherstellung der räumlichen Qualität.“

Möglichkeiten habe man hierzu im Grunde zwei. Erstens durch die Erlassung eines Bebauungsplans für den gesamten Bereich mit begleitenden Beschlüssen örtlicher Bauvorschriften. Zweitens durch die Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖRK) unter Einbeziehung der Studie als Leitbild.

Die zweite Option hätte laut Brabetz aber mehrere Nachteile. Das ÖRK sei für Planer nicht so transparent wie ein Bebauungsplan, hätte dadurch eine höhere Fehlerquelle und sei keine objektive Planungsgrundlage. Ein Bebauungsplan hingegen gilt für alle betroffenen Anrainer gleichermaßen. So könne man im ÖRK höchstens vorschreiben, dass eine Bebauungsplanpflicht für den Bereich gelte, diesen Plan aber erst im konkreten Fall erarbeiten. Ein Bebauungsplan für den gesamten Bereich oder eine (Orts-)Kernzone dagegen würde zwar einen höheren Aufwand bedeuten, hätte aber weniger Interpretationsspielräume und sei dadurch objektiver und transparenter. Auch Architekt Werner Burtscher, der den Anstoß für den Masterplan gegeben hatte, sprach sich für diese Variante aus: „Ein Bebauungsplan bewirkt Bewusstseinsbildung.“ Liege jedoch bereits ein konkretes Projekt vor, erzeuge dies Druck auf den Gemeinderat.

Die Qualitäten speziell in der Graf-Meinhard-Straße lägen besonders in den Details, so Brabetz. Diese wiederum könnten nur über Bauvorschriften festgelegt werden. „Wenn man die Einfriedungen wegnimmt, wird die Straße in den Augen des Tirolers zur Autobahn“, bringt Ewerz gleich ein konkretes Beispiel. Die Gemeinderäte, die sich eher vom Bebauungsplan als von einer Änderung des ÖRK überzeugt zeigten, warten nun auf konkretere Vorschläge der Planer.

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