Europäische Union

EU-Ministerrat bringt höheren Verbraucherschutz auf den Weg

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Der Rat der EU am Freitag eine Richtlinie angenommen, mit der die EU-Rechtsvorschriften für den Verbraucherschutz modernisiert und die Durchsetzung der Verbraucherrechte erleichtert werden.

Brüssel – Die EU versucht den Verbraucherschutz zu stärken, vieles dreht sich dabei um Digitales. Nach einer Einigung mit dem Europäischen Parlament im März hat der Rat der EU am Freitag eine Richtlinie angenommen, mit der die EU-Rechtsvorschriften für den Verbraucherschutz modernisiert und die Durchsetzung der Verbraucherrechte erleichtert werden. Die EU-Länder haben zwei Jahre Zeit für die Umsetzung.

Unter anderem sollen jene Regeln harmonisiert werden, die bei Entscheidungen über die Höhe der Sanktionen bei Verstößen gegen EU-Verbraucherschutzvorschriften herangezogen werden. Bei Online-Geschäften soll mehr Transparenz hergestellt werden - etwa bei der personalisierten Preisgestaltung. Online-Marktplätze werden verpflichtet, die Verbraucher darüber zu informieren, ob der Verkäufer und/oder der Online-Marktplatz selbst das verantwortliche Unternehmen im Geschäftsverkehr ist.

Veraltete Kommunikationsmittel

Es ist auch ein Verbraucherschutz in Bezug auf kostenfreie digitale Dienstleistungen vorgesehen. Es geht um Dienstleistungen, für die Verbraucher kein Geld bezahlen, sondern personenbezogene Daten angeben, wie Cloud-Speicher, Konten bei sozialen Medien oder E-Mail-Konten.

Es gibt aber auch Erleichterungen für Firmen. So sollen „unverhältnismäßig große Belastungen“ ausgeräumt werden – etwa derzeit noch geltende Verpflichtungen „veraltete Kommunikationsmittel“ zu benutzen. Gedruckte Rechnungen, die einem ins Haus flattern, dürften somit weiter weniger werden.

„Verbraucherschutz ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Binnenmarktes“, so Anna-Maja Henriksson, finnische Justizministerin. Finnland führt derzeit den EU-Ratsvorsitz. „Durch die Richtlinie werden den Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU höhere Schutzstandards garantiert, wenn sie online Produkte oder Dienstleistungen kaufen. Außerdem sind darin EU-weit nachdrücklichere Maßnahmen gegen unfaire oder irreführende Handelspraktiken vorgesehen.“

„Grüne Reformen“ für Finanzmarkt

Weiters hat der Rat „grüne“ Reformen für die Kapitalmarktunion beschlossen. Es wurden zwei Verordnungen angenommen, durch die das Finanzwesen nachhaltiger und besser auf die Ziele des Übereinkommens von Paris über den Klimawandel abgestimmt werden soll. KMU sollen zudem künftig leichter neue Finanzierungsquellen erschließen können. Mit der ersten Reform werden Offenlegungspflichten eingeführt. Finanzunternehmen müssen künftig offenlegen, wie sie die Faktoren Umwelt, Soziales und Governance bei ihren Investitionsentscheidungen berücksichtigen. Mit der zweiten Reform werden neue Arten von Referenzwerten eingeführt, die nähere Auskunft über den CO2-Fußabdruck eines Anlageportfolios geben sollen.

Das Maßnahmenpaket beinhaltet neue Aufsichtsanforderungen und -regelungen für Wertpapierfirmen. Die Anforderungen werden unter Wahrung der Finanzstabilität an die Risikoprofile und Geschäftsmodelle der Firmen angepasst.

Die größten Firmen, die als systemrelevant eingestuft werden, unterliegen den für Banken geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen vollständig. Sie werden als Kreditinstitute beaufsichtigt, während für kleinere Firmen ein neues System mit speziellen Aufsichtsanforderungen gelten wird.

Der Rat hat auch einen neuen Rahmen angenommen, um kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang zu neuen Finanzierungsquellen zu erleichtern. Dieser betrifft insbesondere den Zugang zu „KMU-Wachstumsmärkten“, eine kürzlich eingeführte Kategorie von Handelsplätzen für kleine Emittenten. (APA, TT.com)

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