Sondersitzung zu Casinos auf Schiene, U-Ausschuss möglich
Ein Antrag für die von der SPÖ initiierte Sondersitzung zur Casinos-Causa wurde mit Unterstützung von Grünen und NEOS eingebracht. Neu an die Öffentlichkeit gelangte Nachrichtenverläufe belasten unter anderem Ex-Finanzminister Löger und Ex-Vizekanzler Strache.
Wien – Eine von der SPÖ initiierte Sondersitzung des Nationalrats zur Casinos-Affäre ist seit Montag auf Schiene. Ein entsprechender Antrag wurde mit Unterstützung von Grünen und NEOS eingebracht. Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka muss die Sitzung nun binnen acht Werktagen einberufen. Auch ein Untersuchungsausschuss um Postenvergaben könnte folgen, Grünen-Chef Werner Kogler plädierte jedenfalls dafür.
Angesichts der Affäre um Postenvergaben in den Casinos Austria und anderen öffentlichen Unternehmen will Kogler über einen U-Ausschuss mit SPÖ und NEOS verhandeln, wie er im Gespräch mit der APA sagte. Ob das die Koalitionsverhandlungen mit der ÖVP belasten könnte, lässt er offen. Zudem will er ein Transparenz- und Antikorruptionspaket erstellen.
Neue Chatprotokolle belasten Löger und Strache
Zuvor hatten die Wochenzeitung Falter und die Presse neue Chatprotokolle, Mails und SMS veröffentlicht, die insbesondere Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) und Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) in der Causa Casinos belasten. Auch bei weiteren Postenbesetzungen, etwa in der Nationalbank, legen diese einen Postenschacher in der türkis-blauen Vorgängerregierung nahe. Etwa heißt es in einer WhatsApp-Nachricht Straches an Löger vom 19. März: „... Wir haben (gemeint ist wohl die FPÖ) bei der ÖBB; Asfinag, Donau, etc. alle eure 30 AR sofort umgesetzt.... in euren Ressorts warten wir bis heute... auch Telekom!“
Welcher Themen sich ein etwaiger U-Ausschusses annehmen soll, war nach Dafürhalten der Parteien unterschiedlich. Kogler will Postenbesetzungen im öffentlichen Bereich untersuchen - und zwar auf die Eignung der Kandidaten, auf mögliche unzulässige Einflussnahmen und auf mögliche illegale Gegengeschäfte. Der Untersuchungszeitraum soll seinen Vorstellungen nach „mehrere Jahre zurück“ reichen, um auch Vergleiche ziehen und Verbesserungsvorschläge ableiten zu können.
ÖVP will „SPÖ-Machenschaften“ und Ibiza thematisieren
Die ÖVP will auch „die SPÖ-Machenschaften in der CASAG“ und das Ibiza-Video zum Gegenstand machen, erklärte ÖVP-Klubobmann August Wöginger, der in der Vergangenheit eine „Reihe von möglichen Verstrickungen zwischen der SPÖ und der CASAG“ ortet. Auch das Ibiza-Video soll Thema sein. Denn immerhin seien darin mögliche Geschäfte mit der Novomatic genannt worden.
Geht es nach FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl soll sich ein etwaiger Untersuchungsausschuss mit den Postenbesetzungen in staatsnahen Unternehmen der vergangenen zehn Jahre beschäftigen. Thematisiert werden sollen dabei eventuelle Gegengeschäfte, Qualifikationen oder eine mögliche Parteienfinanzierung.
Die SPÖ gab sich am Montag diesbezüglich zurückhaltend. Ein Sprecher des Parlamentsklubs sagte der APA, dass man bisher von einer Fortsetzung der Untersuchungen zum Verfassungsschutz ausgegangen sei - und zwar erweitert um die Ibiza-Affäre. Aus Sicht der SPÖ könnten die Casinos Austria in diesen Ausschuss einbezogen werden. Und zwar deshalb, weil der Glücksspielkonzern Novomatic im Ibiza-Video explizit angesprochen wird. Im Bezug auf verdeckte Geldflüsse an die Parteien sagt Strache in dem Video nämlich: „Novomatic zahlt alle.“
Anzeige wegen Verdacht auf Amtsmissbrauch
Wegen der Veröffentlichungen hat Wolfgang Rauter, einst FPÖ-Chef im Burgenland und pensionierter Richter, Anzeige bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erstattet. In einer Sachverhaltsdarstellung äußert er den Verdacht des Amtsmissbrauchs bzw. Bestimmung „gegen unbekannte Täter“ aus dem Personenkreis des Bundesamts zur Korruptionsbekämpfung (BAK), der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sowie Mitarbeiter des Falter.
Zu dem Thema hatte schon die Chefin der WKStA, Ilse-Maria Vrabl-Sanda, gegenüber dem Ö1-Mittagsjournal des ORF-Radio am Montag darauf hingewiesen, dass es sich bei der Causa um einen Verschlussakt handle, in dem besondere Geheimhaltung gilt. Allerdings hätten natürlich die Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. In diesem Fall sind das mindestens zehn Beschuldigte und ihre ebenso vielen Anwälte. Außerdem haben auch betroffene Firmen und Konzerne Akteneinsicht.
WkSta und „Falter“ weisen Vorwürfe zurück
Die WKStA wies am Montagnachmittag Vorwürfe, sie würde Medien vertrauliche Informationen zuspielen, zurück. Man entziehe sich keiner sachlichen Kritik – „wir verwehren uns jedoch gegen unsubstantiierte, öffentliche Spekulationen, die den Vorwurf der Verletzung des Amtsgeheimnisses und den Anschein parteipolitischen Handelns (das letztlich sogar jenem des Amtsmissbrauchs zumindest nahekommt) in den Raum stellen, und weisen diese entschieden zurück. Dass es sich dabei um haltlose Vorwürfe handelt, zeigt sich bereits dadurch, dass sich in keiner der relevanten Medienberichterstattungen Belege oder Quellen für diese Behauptungen finden“.
Der WKStA sei im Voraus nicht die Möglichkeit eingeräumt worden, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. „Derartige unbegründete Behauptungen untergraben das so wichtige Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Organe und sind daher zurückzuweisen“, heißt es in der Stellungnahme. Die Behörde habe den gesetzlichen Auftrag, jedem in ihre Zuständigkeit fallenden strafrechtlich relevanten Vorwurf - auch in Fällen mit politischer Relevanz - im Rahmen eines objektiv geführten Ermittlungsverfahrens nachzugehen. „Sie kommt Ihrem Auftrag ohne politische oder sonstige sachfremde Motivation nach und unterliegt bei Ihrer Tätigkeit sowohl der Kontrolle der unabhängigen Gerichte als auch der Fachaufsicht durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien, welcher auch im Rahmen von Berichtspflichten die Ermittlungsakten übermittelt werden.“
Auch in politisch brisanten Verfahren mit höchst unterschiedlichen Interessenlagen unterliegen diese – auch wenn es sich um Verschlusssachen handelt – aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich der Akteneinsicht. Dabei handelt es sich um ein wesentliches Parteienrecht für sämtliche Beschuldigte und sonstige Verfahrensbeteiligte, um ihre Verteidigung vollumfassend wahrnehmen zu können.
Auch der Falter wehrte sich am Montag gegen Rauters Vorwurf: Man weise diesen aufs Schärfste zurück, sagte Chefredakteur Florian Klenk zur APA. „Der Herr Richter Rauter weiß ganz genau, dass auch Privatpersonen Akteneinsicht haben und die Akten völlig legal an Medien kommen können“, erklärte Klenk: „Solche Angriffe gegen Journalisten und Staatsanwälte sind eine Nebelgranate, um von Verfehlungen der ehemaligen Bundesregierung abzulenken.“ (APA, TT.com)