Gerichtssplitter

Messerattacke im Unterland: 63 Jahre unbescholten und jetzt in Zelle

Bei einem Dartsspiel kam es im Dezember zur Eskalation.
© Thomas Boehm / TT

Wegen Nichtigkeiten lassen sich manche zu Gewalttaten hinreißen. So letzten Dezember im Unterland, wo sich zwei Freunde beim Dartsspiel in d...

Wegen Nichtigkeiten lassen sich manche zu Gewalttaten hinreißen. So letzten Dezember im Unterland, wo sich zwei Freunde beim Dartsspiel in die Haare geraten waren. Ein 63-Jähriger ging darauf zum Auto, holte Messer sowie Pfefferspray und attackierte damit seinen 44-jährigen Spielpartner. Wie durch ein Wunder blieb der seitliche Stich in den Brustkorb für das Opfer praktisch folgenlos. Da es sich aber um keine spontane Tat gehandelt hatte, sah das Landesgericht im Mai Heimtücke und verhängte über den bisher völlig Unbescholtenen immerhin drei Jahre Haft. Dagegen berief der seit 23 Jahren verheiratete Familienvater am Oberlandesgericht (OLG) im Beisein von Frau, Töchtern und Justizwache. Immerhin seien 3000 Euro Schmerzensgeld geleistet worden und beide Streitteile wieder versöhnt. Trotz besten Vorlebens und geläuterten Auftretens im schwarzen Anzug, sah das OLG jedoch bei der Messerattacke einen hohen Schuldgehalt. Teilbedingte Haft war so auszuschließen, die Strafe wurde für den 63-Jährigen aber um ein halbes Jahr auf 2,5 Jahre Haft reduziert.

______________________________________________________________________

Ein Nachbarshund, der ein kleines Kind angebellt hatte, führte in einer Oberländer Wohnanlage zum derben Streit. Während das Herrl mit dem Stock gefuchtelt haben soll, soll der Vater des Buben — zumindest dem Hund — das Schädelabreißen prophezeit haben. Eine Anzeige wegen gefährlicher Drohung folgte. Ergebnis am Landesgericht nach vierstündigem Prozess: Freispruch von strafrechtlich relevanter Bedrohung. (fell)