Burgtheater-Geschäftsführerin Stantejsky hatte Depressionen

Den Großteil ihrer Amtszeit als kaufmännische Geschäftsführerin des Burgtheaters hat Silvia Stantejsky unter schweren psychischen Problemen gelitten. Das legte sie am Montag am Wiener Landesgericht dar, wo ihr Prozess wegen Untreue, Veruntreuung und Bilanzfälschung fortgesetzt wurde. Maßgebliche Stellen an der Burg hätten von ihrer psychischen Situation gewusst, erklärte sie weiter.

Stantejsky war mit September 2008 zur Geschäftsführerin aufgerückt. 2010 sei ihre psychische Erkrankung „graduell immer stärker“ geworden, verriet sie dem Schöffensenat (Vorsitz: Christoph Zonsics-Kral): „Ich habe die Dinge von links nach rechts erledigt oder eben nicht und am nächsten Tag von rechts nach links. Das war eben sinnlos.“ Sie habe schließlich eine medikamentöse Therapie begonnen und sich in einem Spital bei einem Spezialisten „fast wöchentlich“ behandeln lassen. Mit 2011/2012 habe sie fünf Medikamente verschrieben bekommen, darunter zwei schwere Psychopharmaka: „Ich war komplett depressiv. Ich habe sehr oft den Gedanken gehabt, Schluss zu machen.“ Im September 2013 habe sie während eines dienstlichen Aufenthalts in Berlin in Selbstmordabsicht in die Tiefe springen wollen. Ein Burgarbeiter-Mitarbeiter sei aus Wien herbeigeeilt, um sich ihrer anzunehmen.

Am Burgtheater hätten maßgebliche Stellen von ihrer psychischen Situation gewusst, stellte die 64-Jährige klar. Die genaue fachärztliche Diagnose - laut Stantejsky eine hochgradige Depressionsstörung mit Burn-Out-Charakter und autoaggressiven Zügen - führte sie vor Gericht auf berufliche Überlastung, „viele Arbeitsstunden, wo nichts weiter gegangen ist“ und das offenbar nicht unbedingt harmonische Arbeitsverhältnis zum mit der Saison 2009/2010 neu bestellten Burgtheater-Direktor Matthias Hartmann zurück.

Auf die Frage von Oberstaatsanwältin Veronika Standfest, ob ihr aufgrund ihrer Erkrankung womöglich Fehler unterlaufen wären, reagierte die Angeklagte entrüstet: „Ich hab‘ bei Verhandlungen sicher keine Fehler gemacht. Ich kann sehr fokussiert sein.“ Ihre Medikamente hätten sie mit Sicherheit nicht benebelt: „Sie haben mir geholfen, dass ich nicht immer daran denke, aus dem Fenster zu springen.“

Allerdings wurden mit ihrem Wissen bzw. auf ihr Betreiben hin an der Burg Entscheidungen getroffen, die im gewöhnlichen Geschäftsleben nicht üblich sein dürften. So wurden an 23 Beschäftigte Akonto-Zahlungen in Höhe von insgesamt 137.000 Euro geleistet, mit denen die solcherart Begünstigten teilweise offene Finanzschulden beglichen. Darauf angesprochen, erklärte die 64-Jährige zunächst ausweichend, sie könne dazu nichts sagen, „wenn ich keine Namen weiß“. Wenig später erwähnte sie in diesem Zusammenhang jedoch selbst einen Schauspieler namentlich, mit dem Hartmann zu ihr gekommen sei. Hartmann habe sie gebeten, dem Mimen mit einem Akonto von 20.000 Euro zu „helfen“.

Diese Vorabzahlungen habe man später von der Lohnverrechnung oder Sonderzahlungen abgezogen bzw. Ratenvereinbarungen getroffen, gab Stantejsky zu Protokoll. Vorkehrungen für den Fall, dass Dienstverhältnisse vorzeitig beendet oder aufgelöst wurden, wurden allerdings nicht getroffen.

Hinterfragt wurde in der ergänzenden Befragung der Angeklagten auch die Praxis, dass Stantejsky skartierte Produktionen (solche, die sich nicht mehr am Spielplan fanden) mit einem Restbuchwert von zehn Prozent weiter in der Buchhaltung berücksichtigte. Dabei war das Bühnenbild dieser Produktionen teilweise längst vernichtet worden. Sie sei „nicht auf die Idee gekommen, das anders zu machen. Weil für uns das Stück trotzdem mit einem anderen Hintergrund gespielt hätte werden können“, meinte die 64-Jährige.

Einmal mehr erwähnte die Angeklagte den Druck, dem sie seitens des Aufsichtsrats bzw. der Bundestheater-Holding ausgesetzt gewesen sei. Wenn sie bei den regelmäßigen Sitzungen gesagt habe, dass man Verluste schreibe, sei das nicht zur Kenntnis genommen worden. Man habe von ihr „die schwarze Null“ verlangt. „Doktor Springer“ (Georg Springer, bis Juni 2014 Geschäftsführer der Bundestheater-Holding) habe sie „nach Hause geschickt“ und ihr aufgetragen: „Schau, an welchen Schrauben du noch drehen kannst“.

„Was wäre passiert, wenn Sie auf den Tisch gehaut hätten?“, wollte Verteidigerin Isabell Lichtenstrasser wissen. „Dann wäre die Geschäftsführung gescheitert gewesen“, erwiderte Stantejsky. Die in diesem Fall jedoch nicht auf der Straße gelandet wäre, wie sie bekannte: „Ich wär‘ in den alten Vertrag zurückgefallen. 200 Euro im Monat netto weniger, neun Wochen Urlaubsanspruch.“

Stantejsky hatte zu Beginn ihres Prozesses zugegeben, Honorare von Ex-Burgtheater-Direktor Hartmann und des Regisseurs David Bösch von insgesamt knapp 350.000 Euro widerrechtlich an sich gebracht und ausgegeben zu haben. Sie habe die Beträge aber nicht zur Finanzierung ihres Lebensstils gebraucht, beteuerte sie am Montagnachmittag am Wiener Landesgericht.

„Ich habe keinen luxuriösen Lebenswandel gehabt! Das stimmt einfach nicht“, wies die 64-Jährige die Darstellung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zurück. Sie habe 200.000 bis 300.000 Euro auf das Burgtheater-Konto einbezahlt, um die ihr vorgegebene „schwarze Null“ zu schaffen.

Daraufhin konfrontierte Oberstaatsanwältin Veronika Standfest die Angeklagte mit deren Ausgaben in den Jahren 2011 bis 2013. Diese lagen 2011 um 43.000 Euro über ihren Einnahmen. 2012 lagen die privaten Ausgaben um 171.000 Euro über Stantejskys Jahresgehalt, 2013 machte das Minus 216.000 Euro aus. Mit dieser Differenz konfrontiert, bemerkte Stantejsky, sie könne dazu „im Moment nicht mehr sagen“. Und weiter: „Ich würde mir noch mal die Konto-Auszüge anschauen“.

Darauf ging die Oberstaatsanwältin im Detail die Kreditkarten-Abrechnungen der ehemaligen Burgtheater-Geschäftsführerin durch. Einkäufe teurer Bekleidung während eines dreiwöchigen Urlaubes in Grado waren dort ebenso ausgewiesen wie Urlaube in einem hochpreisigen Fünf Sterne-Thermenhotel oder Herbstferien im Schloss Elmau um knapp 7.000 Euro. In ihrem Job habe sie auch repräsentative Aufgaben wahrgenommen, da könne man nicht zu H&M gehen, hielt Stantejsky dem entgegen: „Und Kleidung ist in Italien, auch wenn sie höherwertig ist, günstiger als in Österreich.“ Außerdem habe sie „Qualität gekauft, die ich jetzt noch trage. Das ist acht, neun, zehn Jahre alt“. Die Kosten für Urlaube und Reisen habe sie stets mit ihrem Lebensgefährten geteilt und später von diesem jeweils die Hälfte bar zurückbekommen.

Grundsätzlich habe sie in ihrem Haushalt vergleichsweise geringe Ausgaben, bemerkte die 64-Jährige. Sie betreibe keinen Sport, habe keine Putzfrau: „Ich habe Putzen als Ausgleich für Wutanfälle selber genutzt.“

Im Anschluss sagte Othmar Stoss aus, Prokurist und nach dem Ende der Ära Springer 2014 interimistischer Leiter der Bundestheater-Holding. Während der Geschäftsführung Stantejskys sei die finanzielle Lage des Burgtheaters „angespannt“ gewesen: „Sie musste bewältigt werden.“ Stantejsky habe aber nicht deklariert, dass die „schwarze Null“ nicht zu schaffen sei: „Die Botschaft ist nicht gekommen, dass das nicht erreichbar ist.“ Er habe „im Gegenteil immer den Eindruck gehabt, dass sie eine robuste Persönlichkeit ist und die Dinge erledigt.“

Mit dem Antritt von Matthias Hartmann als Burgtheater-Direktor sei die Basisabgeltung für die Burg um zweieinhalb Millionen Euro erhöht worden, berichtete Stoss. Nach seinem Dafürhalten wäre es Stantejskys Aufgabe gewesen, „darauf zu drängen, dass die Personalkosten reduziert werden“. Dies sei für sie aber sicher schwierig gewesen, Hartmann sei „sehr bestimmend“ gewesen. Jener habe sich für wirtschaftliche Fragen nicht interessiert, Stantejsky habe dahin gehend immer wieder „ihrem Ärger Luft gemacht“ und „das ins Lächerliche gezogen“.

Die Verhandlung wird am Dienstag fortgesetzt. Für 10.00 Uhr ist Matthias Hartmann als Zeuge geladen, um 13.00 Uhr soll der langjährige Holding-Chef Georg Springer aussagen.