Messerstecherei in Linzer Altstadt: Kein Mordversuch

Nach einer Messerstecherei in der Linzer Altstadt, hat ein 22-Jähriger am Montag sieben Jahre wegen absichtlich schwerer Körperverletzung an vier Personen sowie wegen Raufhandels ausgefasst. Dass die Taten - wie angeklagt - Mordversuche gewesen seien, verneinten die Geschworenen mehrheitlich, ebenso sahen sie keine Notwehr.

Drei weitere Männer wurden wegen Raufhandels bzw. teilweise auch wegen Körperverletzung schuldig gesprochen. Zwei fassten jeweils zur Hälfte bedingte Geldstrafen in der Höhe von 1.440 bzw. 720 Euro aus, einer bekam unter Bedachtnahme auf eine frühere Verurteilung keine zusätzliche Strafe mehr. Fälle wie dieser haben dazu geführt, dass in dem Ausgeh-Viertel seit 1. November ein Waffenverbot gilt. Zudem müssen drei der vier Angeklagten den Opfern Teilschmerzensgeld zahlen. Der Hauptangeklagte erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab in seinem Fall keine Erklärung ab. Dieses Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Die drei anderen Urteile sind rechtskräftig.

Laut Staatsanwaltschaft haben die Angeklagten an einer Geburtstagsfeier in der Altstadt teilgenommen. In den frühen Morgenstunden des 23. Dezember 2018 soll es im Freien zu einer Auseinandersetzung zwischen einem Gast und einer Gruppe anderer Nachtschwärmer gekommen sein, bei der der Party-Besucher verletzt wurde. Daraufhin sollen die vier Angeklagten die Angreifer gesucht und auf sie losgegangen sein - der Erstangeklagte sogar mit einem Messer.

Dem 22-jährigen Österreicher wurde vorgeworfen, vier Menschen in den Brust- bzw. Bauchbereich gestochen zu haben. Bei drei Opfern waren die Verletzungen potenziell lebensgefährlich. Der Mann selbst will das Messer überhaupt nur mitgehabt haben, weil seine Schwester einige Wochen zuvor zusammengeschlagen worden sei. Er bekannte sich in zwei der vier Fälle und lediglich wegen Körperverletzung schuldig, sein Anwalt Kurt Jelinek sprach von Notwehr oder Notwehrüberschreitung. Die Staatsanwältin sah hingegen Mordversuche. Sie argumentierte, dass auch der Umstand, dass die Opfer sich zuvor aggressiv verhalten hatten, eine Racheaktion nicht rechtfertigen würde.

Den drei Mitangeklagten - alle 23 Jahre alt - legte die Staatsanwaltschaft Körperverletzung bzw. Raufhandel zur Last. Ihre Verteidiger plädierten allesamt auf Freispruch, zumindest im Zweifel, denn die Zeugenaussagen brachten nur bedingt Licht in das Dunkel der Geschehnisse.

Die Geschworenen mussten vor allem entscheiden, ob der Hauptangeklagte versucht hat, jemanden zu töten, ob rechtlich eine Form von Körperverletzung oder das Vergehen des Raufhandels vorlag, oder ob der Angeklagte in Notwehr gehandelt hat. Sie verneinten die Tötungsabsicht mehrheitlich, ebenso wie die Annahme einer Notwehrsituation.

Im Ausgeh-Viertel in der Altstadt war es in den vergangenen Monaten zu vorgerückter Stunde immer wieder zu Zwischenfällen mit Messern gekommen. Das Areal wurde daher mit 1. November zur Waffenverbotszone erklärt, wo das Mitführen von Schuss-, Hieb- sowie Stichwaffen untersagt ist. Immer wieder werden aus der Politik Rufe nach weiteren Waffenverbotszonen laut, was die Polizei aber nicht für nötig hält. Bei einer „Sicherheitskonferenz“ der Stadt am Montag machte die Exekutive klar, dass es keinen signifikanten Anstieg der Jugendgewalt in Linz gebe. Vielmehr würden laut Polizei zehn bis 50 Jugendliche immer wieder für Ärger sorgen, die sich bei ihren Aktionen zum Teil zusammenschließen. Nun will man stärker auf Sozialarbeit, aber auch auf mehr Polizeipräsenz im öffentlichen Raum setzen.