EuGH urteilt über umstrittene polnische Justizreform
Der Europäische Gerichtshof fällt am Dienstag (09.00 Uhr) ein weiteres Grundsatzurteil zu den umstrittenen Justizreformen in Polen. Die EU-Richter entscheiden, ob die 2018 geschaffene Disziplinarkammer am obersten polnischen Gericht politisch unabhängig und somit mit EU-Recht vereinbar ist. Die Kammer überwacht Disziplinarmaßnahmen gegen Richter.
Die Mitglieder der Disziplinarkammer müssen aber unter anderem vom Staatspräsidenten bestätigt werden. In dem Fall hatte sich das Oberste Gericht in Polen an den EuGH gewandt, weil es selbst Zweifel an der Unabhängigkeit der neuen Disziplinarkammer hat. Der zuständige EuGH-Generalanwalt war in seinen Schlussanträgen zu der Auffassung gelangt, dass die neue Kammer nicht mit EU-Recht vereinbar ist.
Die nationalkonservative Regierung in Warschau hatte 2015 mit dem Umbau der polnischen Justiz begonnen. Deshalb zog auch die EU-Kommission in mehreren Fällen vor den EuGH. Die EU-Richter hatten unter anderem in zwei unterschiedlichen Verfahren die Zwangspensionierung von polnischen Richtern für unzulässig erklärt.