Keine klare EuGH-Entscheidung im Streit um Polens Justiz
Im Streit um die Justizreformen in Polen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf eine klare Entscheidung verzichtet. Das Oberste Gericht in Polen müsse klären, ob die dort neu geschaffene Disziplinarkammer unabhängig sei, erklärten die obersten EU-Richter am Dienstag in Luxemburg (Rechtssachen C-585/17, C-624/18, C-625/18).
Dabei müssten unter anderem die Umstände betrachtet werden, unter denen Richter dieser Kammer ernannt werden. Das Oberste Gericht hatte zuvor den Europäischen Gerichtshof eingeschaltet, da es Zweifel an der Unabhängigkeit der Disziplinarkammer hatte. Diese war im Zuge der Justizreformen der nationalkonservativen Regierung in Warschau 2018 geschaffen worden.
Die Kammer soll Disziplinarmaßnahmen gegen Richter überwachen. Ihre Mitglieder müssen unter anderem vom Staatspräsidenten bestätigt werden. Dieser Umstand allein schaffe noch keine Abhängigkeit von der Politik, wenn die Richter nach ihrer Ernennung keinem Druck ausgesetzt seien und bei der Ausübung ihres Amtes keinen Weisungen von außen unterlägen, erklärte der EuGH weiter.
Die nationalkonservative Regierung in Warschau erweiterte aus Sicht von Kritikern in den vergangenen Jahren die Möglichkeiten zu politischem Einfluss auf das Justizsystem. Die EU-Kommission leitete daraufhin etliche Verfahren ein.
Die SPÖ-EU-Abgeordnete Bettina Vollath äußerte nach der Urteilsverkündung ihre Hoffnung, dass die polnische Regierung „einsieht, dass das sukzessive Aushöhlen demokratischer Prinzipien für Polen gefährlich und natürlich auch europarechtswidrig ist.“ Unabhängige Gerichte und Richter seien „das A und O für einen funktionierenden Rechtsstaat“.