Burgtheater-Prozess: Ex-Direktor Hartmann im Zeugenstand

Im Prozess gegen die langjährige kaufmännische Geschäftsführerin des Burgtheaters, Silvia Stantejsky, hat am Dienstag am Wiener Landesgericht Ex-Burgtheater-Direktor Matthias Hartmann zur Finanzgebarung der 64-Jährigen und zu deren Umgang mit ihm zustehenden Honoraren Stellung genommen. Ausführlich schilderte Hartmann, wie Stantejsky 163.000 Euro zum Verschwinden brachte.

Als Hartmann vom damaligen Kunst-Staatssekretär Franz Morak (ÖVP) als Burgtheater-Direktor verpflichtet wurde, bekam er vor seinem Amtsantritt im Herbst 2009 Honorare in Höhe von 273.000 Euro zur Verfügung gestellt - „zur Vorbereitung der Intendanz“, wie er dem Schöffensenat (Vorsitz: Christoph Zonsics-Kral) erläuterte. Der Betrag setzte sich hauptsächlich aus seinen Inszenierungen „Faust I“ und „Faust II“, Rechteabgeltungen für fünf Produktionen, die Hartmann vom Schauspielhaus Zürich mit nach Wien brachte, und Übersiedlungskosten zusammen.

Stantejsky habe ihm „die Option“ aufgezeigt, „sich dieses Geld nicht sofort ausbezahlen zu lassen“, schilderte Hartmann. Er habe sich entschlossen, den Betrag „als Forderung gegen das Burgtheater stehen zu lassen, weil ich mein Auslangen hatte und es mir bequem schien“. Hartmann hatte von der Saison 2005/2006 bis 2009 das Schauspielhaus Zürich geleitet. Er habe es „für seriöser“ gehalten, eine „Forderung gegen einen staatlich subventionierten Betrieb“ zu besitzen, als das Geld stante pede in bar zu kassieren.

Stantejsky habe ihm hinsichtlich der 273.000 Euro einen Depotschein ausgestellt. Er sei davon ausgegangen, dass sein Honorar „in einem Burgtheater-Safe“ verwahrt wurde: „Ich würde niemals Geld einer Privatperson anvertrauen.“ Stantejsky habe ihm gesagt, er möge zwei bis drei Tage vorher Bescheid geben, wenn er Bares benötige. Das habe er drei Mal gemacht.

Als Stantejsky im Herbst 2013 entlassen wurde - die Finanzmisere an der Burg war aufgepoppt -, habe er sie gefragt, wie er nun an sein restliches Geld komme, gab Hartmann zu Protokoll. Da habe sie ihm „offenbart, dass dieses Geld nicht im Burgtheater ist“. Sie habe ihm angeboten, einen Teil der offenen 163.000 Euro gleich zurückzuzahlen. Der Rest sollte später folgen. Das sei ihm „undurchsichtig vorgekommen“, also habe er sich mit Stantejsky bei einem Anwalt getroffen. Dieser habe Stantejsky gefragt, ob sie das Geld veruntreut hätte: „Sie hat ‚Ja‘ gesagt.“

Die kaufmännische Geschäftsführerin hatte Hartmanns Honorare in ihrer Wohnung gebunkert und - ihrer in diesem Punkt geständigen Verantwortung zufolge - widmungswidrig verwendet. Während sie behauptet, damit Rechnungen für das Burgtheater beglichen zu haben, geht die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) davon aus, dass die Angeklagte damit ihre Lebenshaltungskosten bestritten hat.

Die Finanz steht übrigens auf dem Standpunkt, dass Hartmann die zunächst 273.000 Euro bereits 2009 zugeflossen sind und die Summe somit gleich zu versteuern gewesen wäre. Darauf von Oberstaatsanwältin Veronika Standfest angesprochen, meinte der 56-Jährige: „Das ist die Entscheidung des Finanzamts, das so zu sehen.“ Er habe den Betrag „nicht in Österreich, sondern in der Schweiz versteuert“.

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Hartmann bestätigte, dass Stantejsky ihm geraume Zeit vor Abschluss der gegen sie gerichteten strafrechtlichen Ermittlungen 70.000 Euro an Wiedergutmachung angeboten hätte. Darauf sei er nicht eingegangen. „In der Zwischenzeit sind alle meine Forderungen von der Haftpflichtversicherung des Aufsichtsrats (des Burgtheaters, Anm.) und Georg Springers beglichen worden“, stellte der Ex-Burg-Direktor klar. Der frühere Chef der Bundestheater-Holding, Georg Springer, ist für 13.00 Uhr als Zeuge geladen.