SVS vereinbarte Gesamtvertrag mit Ärztekammer
Als erste Kasse hat die neue Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) einen Gesamtvertrag mit der Ärztekammer geschlossen. Mit 1. Jänner werden damit nicht nur alle derzeitigen SVA- (Gewerbliche) und SVB-Versicherten (Bauern) automatisch zu SVS-Versicherten, sondern auch alle 8.000 SVA- und SVB-Vertragsärzte werden zu SVS-Vertragsärzten.
Wie die Sozialversicherung und die Ärztekammer am Dienstag mitteilten, gilt der neue Vertrag sowohl für Allgemeinmediziner als auch für Fachärzte bundesweit und einheitlich. Der stellvertretende SVA-Obmann Karlheinz Kopf betonte, dass mit der neuen, modernen Honorarordnung eine noch bessere Versorgung sichergestellt werde, sie sowohl für die Versicherten als auch für die Vertragsärzte von Vorteil sei. Und der Vorsitzende des SVS-Überleitungsausschuss, Peter Lehner, ergänzte, dass im Rahmen der Fusion stark in Gesundheitsleistungen und auch in Präventions-Angebote investiert werde. Der Vizepräsident der Ärztekammer und Obmann der niedergelassenen Ärzte, Johannes Steinhart, verwies insbesondere auf Vorteile für Ärzte, die in ländlicheren Regionen tätig sind und viele bisherige SVB-Versicherte betreuen und betonte: „Das ist im Hinblick auf den Landärzte-Mangel auch absolut notwendig gewesen.“
Unterdessen fordern die Mediziner im Jahrzehnte alten Konflikt zwischen Ärzte- und Apothekerkammer um die pharmazeutische Versorgung am Land einen „Liberalisierungsschub“, um die Existenz von ärztlichen Hausapotheken abzusichern. Nur mit einem „dualen System“ könne eine wohnortnahe Versorgung gesichert werden, hieß es.
Aus gesetzlichen Gründen gebe es immer weniger Hausapotheken, klagten Steinhart und der zuständige Referent Silvester Hutgrabner. In den vergangenen 20 Jahren sei ihre Zahl um 102 auf 794 zurückgegangen, während es 1.438 von Apothekern geführte öffentliche Apotheken gebe (plus 155 von 2009 bis 2018). Für die Patienten bzw. deren Angehörige in der Peripherie bedeute dies, für die Besorgung von Medikamenten viele zusätzliche Kilometer im Auto zurücklegen zu müssen.
Sperre eine neue Apotheke auf, müssen die Hausapotheken im Umkreis von vier Kilometern innerhalb von drei Jahren schließen, erläuterten die Standesvertreter. Auch in Zwei-Arzt-Gemeinden sei dies der Fall, was dazu führe, dass man oft sehr rasch eine „Null-Arzt-Gemeinde“ habe, weil den Ärzten damit 10 bis 15 Prozent des Umsatzes wegfielen und man keine Ordinationsnachfolger mehr finde, so Hutgrabner. Und auch die Apotheken vor Ort würden darunter leiden: Es sei dann ja kein Arzt mehr da, der Medikamente verschreibe.
Auch die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) habe zuletzt konstatiert, dass es sich bei diesem Gebietsschutz um einen Anachronismus handle, meinte Steinhart. Das Apothekengesetz gehöre überarbeitet, es müsse ein kundenfreundliches Nebeneinander beider Apothekenformen ermöglicht werden. Auf deren Standesvertreter sind die Ärzte nicht gut zu sprechen. Hutgrabner ortete eine „Betonierersituation“, er habe Gesprächsversuche mit der Apothekerkammer inzwischen aufgegeben.