Kanzlerin Bierlein misst Kinderrechten hohe Bedeutung bei

Vor 30 Jahren, am 20. November 1989, ist die UNO-Kinderrechtskonvention verabschiedet worden. Aus diesem Anlass machte die österreichische Bundesregierung am Mittwoch auf die zentrale Bedeutung der Kinderrechte aufmerksam. Den Rechten von Kindern und Jugendlichen komme „juristisch und moralisch“ ein hoher Stellenwert zu, sagte Kanzlerin Brigitte Bierlein.

„Kinder sind unsere Zukunft“, betonte die Übergangskanzlerin per Aussendung. Ihr Anspruch auf besonderen Schutz sei nicht ohne Grund mehrfach im österreichischen Recht verankert. Bierlein sieht es als gesamtgesellschaftlichen Auftrag, das Bewusstsein für Kinderrechte weiterhin zu schärfen, sagte sie am Internationalen Tag der Kinderrechte.

Familienministerin Ines Stilling schloss sich den Forderungen an. Ziel müsse es bleiben, in Richtung einer noch kinderfreundlicheren Gesellschaft zu arbeiten, sagte sie - auch wenn die UNO-Kinderrechtskonvention schon viel geleistet habe, denn: „Die Kinderrechtekonvention gilt statistisch als der erfolgreichste Völkerrechtsvertrag aller Zeiten“, so Stilling.

Kinderrechte für alle Kinder forderten am Mittwoch auch die Kinderfreunde Österreich. Bei aller Freude über das Jubiläum sollte nicht vergessen werden, dass noch viel zu tun ist, erinnerte die Organisation. „Über 300.000 Kinder sind in Österreich von Armut betroffen, es gibt viel zu wenige Therapieplätze für chronisch kranke Kinder und beim Gewaltschutz wurde das Rad gerade wieder zurück gedreht“, lautete die Kritik. Auch in Österreich gebe es nach wie vor Kinder, deren Rechte auf skandalöse Art und Weise verletzt werden - „diese Kinderrechtsverletzungen zu beseitigen, muss allerhöchste Priorität haben“, forderte Christian Oxonitsch (SPÖ), Bundesvorsitzender der Kinderfreunde.

Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen sorgt seit 30 Jahren für die wichtigsten Rechte von Kindern und Jugendlichen. Durch die Anerkennung der Konvention verpflichten sich die einzelnen Staaten, Grundwerte im Umgang mit Kindern einzuhalten und sie als eigenständige Persönlichkeiten anzuerkennen. Zentrale in dem Vertrag festgeschriebene Regeln sind etwa das Recht der Kinder auf Bildung, Gleichheit und Gesundheit, das Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht, das Recht auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung, das Recht auf gewaltfreie Erziehung und elterliche Fürsorge und das Recht auf Spiel und Freizeit.