SP-Chef Dornauer: Patrone in Gewehr nicht nachvollziehbar
Georg Dornauer hat wieder einmal Erklärungsbedarf. Diesmal, warum er laut Behörde eine geladene Waffe ungesichert auf dem Autorücksitz liegengelassen hat.
Innsbruck –Jetzt hat auch die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck-Land die „Sicherstellung eines Jagdgewehrs“ am Innsbrucker Flughafen bestätigt. Der Name Georg Dornauer wird allerdings nicht erwähnt. Sehr wohl aber die Verhängung eines vorübergehenden Jagdverbots durch die Polizeiinspektion Flughafen. Eine Maßnahme, die vier Wochen aufrechtbleibt. Dann liegt es an der Behörde und dem Ausgang eines Ermittlungsverfahrens, ob aus dem vorübergehenden Waffenverbot ein unbefristetes wird.
Für die nicht „ordnungsgemäße Verwahrung von Waffen“ ist weiters eine Geldstrafe vorgesehen. Und die kann bis zu 3600 Euro ausmachen. Durch ein von der BH verhängtes Waffenverbot würden auch Dornauers Tage als Jäger vorläufig gezählt sein – seine Jagdkarte würde ihm entzogen.
Schon jetzt muss er die Jagdagenden in Sellrain, dort ist er Jagdleiter der Gemeindejagd, seinem Stellvertreter übergeben. Freitag hatte er noch ein Foto von der Hubertusfeier gepostet. Politisch herrscht in der SPÖ vorerst Lähmung, weil Georg Dornauer schon wieder für negative Schlagzeilen sorgt. Wegen seiner „offensiven Informationspolitik“, wie er sagt, ortet Dornauer aktuell keine Debatten über seine Person. Am Mittwoch hatte sein Anwalt Mathias Kapferer Einsicht in den Behördenakt. Da bestätigten sich Informationen, dass das auf dem Rücksitz gefundene Jagdgewehr laut Polizei tatsächlich geladen war. „Das kann ich mir nicht erklären. Es entspricht nicht meiner langjährigen jagdlichen Praxis“, sagt er. Im Ermittlungsverfahren wird diese Frage zu klären sein und auch, wie lange sich die Waffe schon im Auto befunden hat. Das geöffnete Fenster führt Dornauer auf ein Missgeschick zurück.
Samstagfrüh ist Dornauer nach Wien geflogen, Sonntag am späten Nachmittag wurde er darüber informiert, dass das Jagdgewehr auf dem Rücksitz seines Autos am Flughafen gefunden wurde. Die Polizei hat es beschlagnahmt. Wie geht es jetzt weiter? Nach einer allfälligen Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft bleibt Dornauer immer noch der Gang zum Landesverwaltungsgericht.
Die Verwaltungsstrafe pickt. Ob die Behörde nach den vier Wochen ein weiteres Waffenverbot ausspricht, hängt davon ab, wie Dornauers Vergehen – mangelnde waffenrechtliche Verlässlichkeit bei der Verwahrung von Waffen – eingestuft wird. Dass das Jagdgewehr mehr als 30 Stunden bei offenem Wagenfenster auf dem Rücksitz gelegen ist, könnte eher kritisch sein. Und innerparteilich dürfte die „geladene Waffe“ für den Tiroler SPÖ-Chef ebenfalls gefährlich werden. (tom, pn)