Prozess

Urteil: Einweisung für 25-Jährigen nach tödlicher Messerattacke

Nach einer tödlichen Messerattacke in Innsbruck Ende November 2018 musste sich der Angeklagte ein Jahr später vor Gericht verantworten.
© APA/Forster

Die Täterschaft des 25-jährigen Afghanen wurde von den Geschworenen einstimmig bejaht. Er wird in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Innsbruck — Ein Jahr ist die tödliche Messerattacke bei den Innsbrucker Viaduktbögen her, bei der ein 21-jähriger Vorarlberger durch einen Stich in den Hals ums Leben kam. Die Tat hat in der Landeshauptstadt nicht nur für Entsetzen gesorgt — auch politisch ist einiges in Bewegung geraten. So wurde für die Bogenmeile eine Waffenverbotszone ausgerufen, die Kontrollen der Polizei in den betroffenen Bereichen intensiviert.

Am Donnerstag hat sich ein 25-jähriger Afghane vor dem Landesgericht Innsbruck für die Tat verantworten müssen. Nach einem langen Prozesstag wurde seine Täterschaft am Abend von den Geschworenen einstimmig bejaht. Er wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingeliefert. Ebenso einstimmig wurde der 25-Jährige für zurechnungsunfähig erklärt.

Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Psychiaterin Adelheid Kastner attestierte dem 25-Jährigen in ihrem Gutachten eine schwerstgradige Störung, weshalb er zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig gewesen sei. Sie stellte außerdem eine schlechte Prognose für seine Zukunft aus. Der Afghane soll den jungen Vorarlberger völlig unvermittelt und plötzlich in den Hals gestochen haben. Danach flüchtete er, konnte jedoch wenig später ausgeforscht und festgenommen werden.

Die tödliche Messerattacke ereignete sich bei den Innsbrucker Bögen.
© zeitungsfoto.at

Laut Psychiaterin "schlechte Prognose für Zukunft"

"Es war eine der denkwürdigsten Untersuchungen, die ich jemals durchgeführt habe", mit diesen Worten begann Psychiaterin Adelheid Kastner die Erörterung ihres Gutachtens zu dem 25-Jährigen. Sie habe überhaupt nicht zu ihm durchdringen können. Die Psychiaterin attestierte dem Afghanen eine schwerstgradige Störung und die Zurechnungsunfähigkeit zum Tatzeitpunkt.

Der 25-Jährige sei mit einem Maturazeugnis und dem Bibliotheksausweis einer Universität 2015 nach Österreich gekommen. In der Asylunterkunft, in die er kam, sei er zunächst als sehr angenehm empfunden worden. "2016 hat er sich dann aber dramatisch verändert und war nicht wiederzuerkennen", sagte Kastner. Er zog sich zurück, brach alle Kontakte ab und war nicht mehr selbstversorgungsfähig.

Zwei Mitbewohner hätten ihn damals, nachdem er laut der Psychiaterin zwei Tage lang starr auf einem Sessel gesessen hatte, in die Klinik gebracht. Dort habe aber niemand seine Krankheit erkannt und man habe ihn wieder heimgeschickt. Zu diesem Zeitpunkt dürfte der 25-Jährige aber bereits an Schizophrenie erkrankt gewesen sein. Eine Krankheit, die laut Kastner ohne Auslöser und ohne Anlass auftritt. Logisches Denken ist mit dieser Krankheit nicht mehr möglich. "Es tritt eine Minderung der Hirnsubstanz auf", erklärte die Psychiaterin. Man könne nicht mehr zu ihm durchdringen, sich nicht mehr mit ihm unterhalten. "Bei meiner Untersuchung hat er einfach lauthals gelacht", so Kastner.

Eine Behandlung sei kaum möglich. Deshalb stellte Kastner dem Afghanen auch eine schlechte Prognose für die Zukunft aus. Er sei derzeit im Klinikum Hall in Behandlung, sein Zustand habe sich in den vergangenen sechs Monaten aber nicht verbessert. "Es ist zu befürchten, dass sich sein Zustand trotz Behandlung nicht verändert", meinte Kastner. Von ihm gehe eine hohe Gefahr aus, da unmittelbare und spontane Aggressionshandlungen zum Krankheitsbild gehören. "Die einzige Möglichkeit andere vor ihm zu schützen, besteht darin, ihn in eine Anstalt einzuweisen", so die Psychiaterin.

Gerichtsmediziner Walter Rabl erklärte indes, dass der Hals des Opfers durchstochen worden sei. Dabei sei eine Vene vollständig durchgeschnitten und auch die Luftröhre verletzt worden. "Die Todesursache ist Blutverlust und Bluteinatmung", sagte der Gerichtsmediziner. Das Opfer sei bereits klinisch Tod gewesen, als es in die Klinik eingeliefert wurde.

Der Prozess startete am Donnerstagvormittag.
© Fellner

Saal bis auf den allerletzten Platz gefüllt

Der große Schwurgerichtssaal des Landesgerichtes hatte sich zu Prozessbeginn bis auf den allerletzten Platz gefüllt. Vor allem zahlreiche Freunde und Zuseher aus Vorarlberg waren nach Innsbruck zum Prozess gekommen. Die Staatsanwaltschaft brachte nochmals den Stand der bisherigen Ermittlungsergebnisse vor. Die Auswertungen der Videoüberwachung hätten ergeben, dass der Angeklagte — und zwar nur er — sich als einzige Person im örtlichen und zeitlichen Nahbereich beim späteren Opfer befunden habe.

Nachdem kurzen Stichgeschehen in den Hals sei dann eine flüchtende Person zu erkennen gewesen. Später habe man den Angeklagten auf weiteren Videoaufnahmen im Bereich der nördlichen Bogenmeile und am Hauptbahnhof weiter verfolgen können. Am Bahnhofsareal hatte der Angeklagte dabei schon andere Kleidung an als zum Zeitpunkt der Tatausführung, erklärte Staatsanwältin Gertraud Pfeifenberger.

Die Verteidigung erklärte zunächst, dass zum Tatgeschehen vor allem drei Dinge aufklärungsbedürftig seien. So liege keinerlei Motiv für die Tat vor. Auch eine Vermutung für einen vorhergehenden Streit im Lokal sei nicht belegbar. Zudem fehle es an der Tatwaffe und sonstigen Spuren. Noch bei den Ersteinvernahmen war dem Verfahrenshelfer aufgefallen, dass sich der Betroffene andauernd widersprüchlich verantwortet und ihm dieser Umstand nicht aufgefallen wäre. Sohin kam auch seitens der Verteidigung ein Antrag auf psychiatrische Begutachtung. Eine Aussage zu den Anklagevorwürfen und zum Tatgeschehen wollte der 25-Jährige darauf vor den Geschworenen nicht abgeben.

Angeklagter wiederholte „Ich war's nicht, ich war's nicht"

Erst nach den Ausführungen von Zeugen, zwei Freunden des späteren Tatopfers, wiederholte der Afghane zwei Mal „ich war's nicht, ich war's nicht". Entgegengesetzt allerdings die Zeugen. Demnach habe ihnen das Tatopfer mit letzten Atemzügen zugehaucht: „Es war ein kleiner Afghane." Eine allfällige Flucht des Täters konnten jedoch beide Freunde nicht beobachten, da sie damit beschäftigt waren, das Leben ihres Freundes zu retten.

Der einstige Zimmerkollege des Angeklagten sagte am Donnerstag aus, dass er um 3 Uhr morgens in der Unterkunft in Volders erwacht sei und sich der 25-Jährige nicht im Zimmer befunden habe. Im Plädoyer umschrieb die Verteidigung den Umfang einer allfälligen geistigen Störung des Betroffenen: „Als ich ihn gestern besuchte, hat er mir zugesagt, dass er bestimmt nichts Böses getan habe und er eigentlich gar nicht wisse, warum er nun schon so lange in Untersuchungshaft verbringe. Der Betroffene lebt in einer Scheinwelt."

Vorarlberger von hinten angegriffen

Die Bluttat ereignete sich Ende November 2018 in der Innsbrucker Bogenmeile. Dort war der 21-jährige Bregenzer mit seinen Freunden unterwegs gewesen. Die Gruppe ging laut Polizei in Richtung Bahnhof, als der Verdächtige den Burschen nachlief und auf den hintersten Vorarlberger mit einem Messer einstach. Es war ein Stich in den Hals, der tödlich endete. Während die Begleiter des Bregenzers verzweifelt versuchten, ihm zu helfen, lief der Angreifer davon. Er wurde wenig später von der Polizei aufgegriffen, bestritt aber jegliche Tatbeteiligung. Auf Überwachungsvideos wurde er allerdings von Polizeibeamten eindeutig als Täter identifiziert. Ermittlungen wegen des Verdachts des Mordes wurden eingeleitet. (TT.com, fell, APA)

Für Sie im Bezirk Innsbruck unterwegs:

Verena Langegger

Verena Langegger

+4350403 2162

Michael Domanig

Michael Domanig

+4350403 2561

Renate Perktold

Renate Perktold

+4350403 3302