Ibiza-Video

Ibiza-Affäre: U-Haft gegen Verdächtige beantragt

Eine Szene aus dem "Ibiza-Video", das dem "Spiegel" und der "Süddeutschen Zeitung" zugespielt wurde.
© APA/Spiegel Online

Die Staatsanwaltschaft Wien hat Untersuchungshaft gegen die drei festgenommenen Verdächtigen beantragt. Ein Richter des Straflandesgerichts hat nun bis Freitagnachmittag Zeit, darüber zu entscheiden.

Wien – Nach den Festnahmen im Zusammenhang mit Ermittlungen zum Ibiza-Video, das die türkis-blaue Regierung gesprengt hatte, hat die Staatsanwaltschaft Wien nun Untersuchungshaft gegen die drei festgenommenen Verdächtigen beantragt. Entscheiden muss darüber ein Richter des Straflandesgerichts. Er hat dafür 48 Stunden ab Einlieferung in die Justizanstalt und damit bis morgen, Freitagnachmittag, Zeit.

Als U-Haft-Gründe führt die Staatsanwaltschaft bei zwei der verdächtigen Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr an, bei der dritten Person zusätzlich auch Fluchtgefahr. Die Vernehmungen der Polizei seien vorläufig abgeschlossen, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Donnerstag auf APA-Anfrage.

Details zu den Ermittlungen gibt es keine, da es sich um einen Verschlussakt handelt. Unter anderem bestehe aber der Verdacht der Nötigung, gefährlichen Drohung, Urkundenfälschungen und Erpressung. Die Verdächtigen dürften laut Medienberichten aus dem Umfeld des involvierten Privatdetektivs stammen, der eine Schlüsselrolle beim Ibiza-Video gespielt haben soll und als Begleiter der vermeintlichen Oligarchen-Nichte auftrat. Unter den Verdächtigen sollen sich etwa der Geschäftsführer einer Consulting-Firma sowie dessen Mitarbeiterin – die Ex-Freundin des Detektivs - befinden.

Gegen den in der Causa ebenfalls verdächtigten Wiener Rechtsanwalt M. gibt es vorerst keine standesrechtlichen Konsequenzen der Rechtsanwaltskammer. Aufgrund der bestehenden Gesetzeslage seien die Ergebnisse des laufenden Strafverfahrens vor einer endgültigen Beurteilung abzuwarten, hieß es am Donnerstag in einer Pressemitteilung. Die Verhängung einer „einstweiligen Maßnahme“ stelle einen erheblichen Grundrechtseingriff dar, sodass eine umfassende Ermittlung des Sachverhaltes notwendig sei.

Dass der frühere FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache mit weiterem Material aus dem Video erpresst bzw. es ihm angeboten wurde, wollte sein Anwalt indes nicht kommentieren. In Medienberichten war von einer verlangten Mindestsumme von 400.000 Euro für das Material die Rede. Gegenüber dem Kurier bestritt Strache dies. (APA)

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