Polnisches Parlament wählte umstrittene Verfassungsrichter

Das polnische Parlament hat zwei ehemalige Abgeordnete der nationalkonservativen Regierungspartei PiS (Recht und Gerechtigkeit) zu neuen Richtern am Verfassungsgericht bestimmt. Die als ideologische Hardliner des Regierungslagers bekannten Juristen Krystyna Pawlowicz und Stanislaw Piotrowicz wurden am späten Donnerstagabend mit den Stimmen der PiS in ihre Ämter gewählt.

Dritter neuer Verfassungsrichter wird der Danziger Jusprofessor Jakub Stelina. Um dessen Kandidatur hatte es weniger Kontroversen gegeben.

Die 67 Jahre alte Jusprofessorin Pawlowicz saß bis zur Parlamentswahl im Oktober für die PiS als Abgeordnete im Sejm. Sie ist für Verbalattacken auf politische Gegner ebenso bekannt wie für Kritik an der Flüchtlingspolitik der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel, der sie eine Islamisierung Europas vorwirft.

Der 67 Jahre alte Piotrowicz war gemeinsam mit Justizminister und Generalstaatsanwalt Zbigniew Ziobro federführend beim Umbau des polnischen Justizsystems, den die PiS seit 2015 betreibt. Das Verfassungsgericht war seinerzeit die erste Einrichtung, an der die PiS Veränderungen vornahm.

Mittlerweile hat die EU-Kommission mehrere Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen Polen angestrengt, da es Zweifel an der Bewahrung der Rechtsstaatlichkeit gibt.

Die Richterorganisation „Iustitia“ kritisierte die Wahl der neuen Verfassungsrichter. „Wenn aktive Politiker zu Verfassungsrichtern berufen werden, dann verringern sich das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit des Gerichts zu einem Punkt, wo es nicht mehr als Organ der Justiz wahrgenommen wird, sondern als dritte Kammer des Parlaments“, sagte „Iustitia“-Sprecher Bartlomiej Przymusinski.