Keine Langzeitparker in der Tiefgarage Roppen erwünscht
Für Autoabstellplätze im Kinderzentrum werden Gebühren erhoben. Ausgenommen sind die Zeiträume rund um Schulbeginn und -ende.
Von Agnes Dorn
Roppen –Im Zuge des Neubaus des Kinderzentrums in Roppen wurde auch eine Tiefgarage mit über 20 Stellplätzen errichtet. Um diese nicht zu Dauerparkplätzen von Anrainern oder Mitarbeitern werden zu lassen, hat die Gemeinde nun beschlossen, Parkgebühren einzuheben. Künftig sollen 50 Cent pro Stunde Langzeitparker abschrecken. Auch für die Nacht solle die nun beschlossene Regelung gelten, waren sich die Gemeinderäte einig, denn es soll nicht sein, dass jemand sein Auto um 22 Uhr abstellt und um 6 Uhr wieder in Betrieb nimmt. Ausgenommen von der Gebührenregelung sind die Zeiten, in denen Eltern ihre Kinder mit dem Auto in den Kindergarten bzw. die -krippe bringen (7 bis 8.30 Uhr) und abholen (11.30 bis 13 Uhr).
„Wir müssen da unten eine Kurzparkzone errichten, damit das nicht zum Dauerparkplatz wird“, zeigt sich BM Ingo Mayr von der einstimmig beschlossenen Lösung überzeugt. Der zweite, für Vize-BM Günter Neururer ebenfalls ausschlaggebende Grund für die Regelung ist die betreffende Vorgabe vom Finanzamt. Hier geht es um die Vorsteuer für die 600.000 Euro teure Tiefgarage. „Es braucht 3000 Euro an Einnahmen, damit wir die Vorsteuer zurückbekommen“, so Neururer. Dabei gehe es immerhin um 100.000 Euro, die sich die Gemeinde ansonsten entgehen lassen würde.
Da eine Schranke aus Platzgründen nicht eingebaut werden kann, wird wohl die Einhaltung der Kurzparkzonenregelung durch regelmäßige Kontrollen überprüft werden müssen. Der Dorfchef denkt an, Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma in der ersten Zeit mit dieser Aufgabe zu betrauen oder einen Gemeindemitarbeiter, „wahrscheinlich ich“, scherzt der Dorfchef. An der technisch besten Lösung zur Kontrolle werde noch gefeilt, so Mayr.
120 Parkplätze und damit mehr als manch andere Gemeinde hätte man im Zentrum von Roppen zur Verfügung. Die Parkplätze zwischen Volksschule und Geschäft sollten für Einkäufer und Patienten der Arztpraxis freigehalten werden und hinter dem Friedhof sind Dauerparker ebenfalls unerwünscht. Diese sind für öffentliche und kirchliche Veranstaltungen gedacht.