Abgeordnete haben ihre Nebentätigkeiten gemeldet
) abrufbar. Die Meldefrist für Nebentätigkeiten das Jahr 2019 betreffend endet am 30. Juni des kommenden Jahres.
Aus diesen Angaben wird die Einkommenskategorie berechnet, die den durchschnittlichen monatlichen Bruttobezügen aus den gemeldeten Daten entspricht. Gemäß Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz muss jede leitende Stellung in einer AG, GmbH, Stiftung oder Sparkasse - etwa als Geschäftsführer oder Aufsichtsratsmitglied - bekannt gegeben werden.
Darüber hinaus sind sämtliche sonstige Tätigkeiten offenzulegen, die mit einem Vermögensvorteil verbunden sind. Auch für leitende ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es eine Meldepflicht.