Peter Seisenbacher wies zu Prozessauftakt Vorwürfe zurück
Der zweifache Judo-Olympiasieger Peter Seisenbacher hat in seinem Prozess wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen die gegen ihn gerichteten Vorwürfe zurückgewiesen. „Ich bin nicht schuldig“, gab er zu Beginn seiner Einvernahme zu Protokoll. Auf die Frage, wie er sich die Anschuldigungen seiner drei ehemaligen Schützlinge erkläre, erwiderte der Angeklagte: „Ich habe keine Erklärung.“
Allerdings habe er „Vermutungen“, fügte Seisenbacher hinzu. Diesbezüglich werde sich sein Verteidiger Bernhard Lehofer im Verlauf des Verfahrens noch äußern: „Dazu habe ich einen Anwalt.“
Lehofer zeigte sich in seinem Eröffnungsvortrag von der Schuldlosigkeit seines Mandanten überzeugt. Er kenne Seisenbacher seit mehr als 40 Jahren: „Ich war und bin von seiner Unschuld überzeugt. Niemand, der ihn kennt, traut ihm das zu.“ Seisenbacher habe „mit den stärksten Männern der Welt gekämpft“, betonte Lehofer: „Es hat ihm in keinster Weise an Frauen gemangelt. Er passt in keinster Weise in das Schema derer rein, die sich an Kindern vergreifen.“
Abgesehen von den drei Personen, die von der Staatsanwaltschaft als Opfer strafbarer Handlungen geführt werden, gebe es „niemanden, der den Herrn Seisenbacher belastet“, erklärte Lehofer. „Es ist nix passiert. Niemand ist angegriffen worden. Nichts ist aufgefallen“, bekräftigte der Verteidiger.
Der mittlerweile 59-Jährige zweifache Judo-Olympiasieger soll sich nach seiner aktiven Karriere als Trainer eines Wiener Judo-Vereins an ihm anvertrauten Mädchen vergangen haben. Eine Betroffene war neun, als Seisenbacher - damals 37 - sie 1997 zu bedrängen begann. Von 1999 an kam es laut Anklage zu geschlechtlichen Handlungen, die als schwerer sexueller Missbrauch einer Unmündigen qualifiziert sind.
Im Sommer 2004 soll sich der Ex-Judoka an einem weiteren, damals 13 Jahre alten Mädchen vergangen haben. Die Schülerin hatte er ebenfalls in der Kindergruppe in seinem Judo-Verein kennengelernt. Auch mit diesem Mädchen kam es laut Staatsanwältin Ursula Schrall-Kropiunig zu sexuellen Handlungen.
Zuvor soll Seisenbacher auf einem Judo-Sommerlager im August 2001 versucht haben, einer 16-Jährigen näher zu kommen. Diese wehrte ihn ihrer Darstellung zufolge ab. Für die Staatsanwaltschaft stellt sich dieser Vorgang als versuchter Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses dar.
Im Fall eines Schuldspruchs drohen dem einstigen Sport-Idol bis zu zehn Jahre Haft. Die Verhandlung ist auf zwei Tage anberaumt und soll am 2. Dezember zu Ende gehen.