Peter Seisenbacher wies zu Prozessauftakt Vorwürfe zurück
Der zweifache Judo-Olympiasieger Peter Seisenbacher hat in seinem Prozess wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen die gegen ihn gerichteten Vorwürfe zurückgewiesen. „Ich bin nicht schuldig“, gab er zu Beginn seiner Einvernahme zu Protokoll. In seiner Beschuldigteneinvernahme bezeichnete er sich als Opfer einer Verschwörung.
Drei ehemalige Schützlinge hätten sich gegen ihn verabredet: „Davon bin ich überzeugt.“ Die drei würden sich „sehr gut“ kennen und hätten sich über Jahre hinweg „immer wieder getroffen“, betonte Seisenbacher: „Sie haben oft und lange Gelegenheit gehabt, sich auszutauschen.“ Auf die Frage, weshalb ihn die drei zu Unrecht belasten sollten, erwiderte der Angeklagte: „Ich fühle mich nicht unbedingt zuständig, über die Psyche dieser Personen zu mutmaßen.“
Erstmals soll Peter Seisenbacher auf der Hochzeit seiner Tochter auf den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs angesprochen worden sein, und zwar von einem seiner besten und längsten Freunde. Diesem Freund gegenüber soll Seisenbacher eingeräumt haben, mit einem Mädchen sei „etwas gewesen“, aber „es“ sei „im gesetzlichen Alter“ und daher „erlaubt“ gewesen.
Seisenbacher wies diese Angaben des Freundes, die dieser im Rahmen einer polizeilichen Zeugenbefragung unter Wahrheitspflicht getätigt hatte, zurück: „Er irrt sich. Er hat gemeint, dass er das gehört hat. Ich habe es nicht gesagt.“ Seisenbacher bekräftigte jedoch, dass es sich um einen seiner besten Freunde handle: „Er hat mich in der Ukraine besucht.“
Sein Verteidiger Bernhard Lehofer zeigte sich ebenfalls in seinem Eröffnungsvortrag von der Schuldlosigkeit seines Mandanten überzeugt. Er kenne Seisenbacher seit mehr als 40 Jahren: „Ich war und bin von seiner Unschuld überzeugt. Niemand, der ihn kennt, traut ihm das zu.“ Seisenbacher habe „mit den stärksten Männern der Welt gekämpft“, betonte Lehofer: „Es hat ihm in keinster Weise an Frauen gemangelt. Er passt in keinster Weise in das Schema derer rein, die sich an Kindern vergreifen.“
Abgesehen von den drei Personen, die von der Staatsanwaltschaft als Opfer strafbarer Handlungen geführt werden, gebe es „niemanden, der den Herrn Seisenbacher belastet“, erklärte Lehofer. „Es ist nix passiert. Niemand ist angegriffen worden. Nichts ist aufgefallen“, bekräftigte der Verteidiger.
An sich hätte der Prozess gegen Seisenbacher bereits im Dezember 2016 stattfinden sollen. Kurz vor Verhandlungsbeginn hatte sich Seisenbacher allerdings ins Ausland abgesetzt. Zunächst hielt er sich in Georgien auf, kurze Zeit später ging es weiter in die Ukraine, wo er im August 2017 von Zivilfahndern des Bundeskriminalamts ausgespürt wurde.
Erstmals erläuterte nun Lehofer im Großen Schwurgerichtssaal öffentlich die Motive dieser Flucht. Es habe sich um eine „Kurzschlussreaktion“ gehandelt. Demnach war dafür ausschlaggebend, dass Seisenbacher kurz nach dem geplanten Verhandlungsbeginn Vater wurde und eine mediale Vorverurteilung stattgefunden hätte, wie Lehofer darlegte. Weiters habe Seisenbacher „den Eindruck gehabt, dass er beim Gericht den Malus eines Prominenten hat“.
Der mittlerweile 59-Jährige zweifache Judo-Olympiasieger soll sich nach seiner aktiven Karriere als Trainer eines Wiener Judo-Vereins an ihm anvertrauten Mädchen vergangen haben. Eine Betroffene war neun, als Seisenbacher - damals 37 - sie 1997 zu bedrängen begann. Von 1999 an kam es laut Anklage zu geschlechtlichen Handlungen, die als schwerer sexueller Missbrauch einer Unmündigen qualifiziert sind.
Im Sommer 2004 soll sich der Ex-Judoka an einem weiteren, damals 13 Jahre alten Mädchen vergangen haben. Die Schülerin hatte er ebenfalls in der Kindergruppe in seinem Judo-Verein kennengelernt. Auch mit diesem Mädchen kam es laut Staatsanwältin Ursula Schrall-Kropiunig zu sexuellen Handlungen.
Zuvor soll Seisenbacher auf einem Judo-Sommerlager im August 2001 versucht haben, einer 16-Jährigen näher zu kommen. Diese wehrte ihn ihrer Darstellung zufolge ab. Für die Staatsanwaltschaft stellt sich dieser Vorgang als versuchter Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses dar.
Im Fall eines Schuldspruchs drohen dem einstigen Sport-Idol bis zu zehn Jahre Haft. Die Verhandlung ist auf zwei Tage anberaumt und soll am 2. Dezember zu Ende gehen.