Bebauungsplan: Hintertür in Roppen bleibt offen
Es gibt in Roppen viele 2000 bis 3000 Quadratmeter große Grundstücke, die demnächst auf den Markt kommen.
Von Agnes Dorn
Roppen –Derzeit wird in einigen Tiroler Gemeinden versucht, der Errichtung von Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten einen Riegel vorzuschieben. Eine mögliche Maßnahme ist dabei die Verordnung von Bebauungsplänen, die entweder für bestimmte Gebiete oder für Bauvorhaben ab einer gewissen Wohnnutzfläche vorgeschrieben werden können. „Es gibt in Roppen viele 2000 bis 3000 Quadratmeter große Grundstücke, die demnächst auf den Markt kommen“, sieht Vizebürgermeister Günter Neururer für seine Gemeinde akuten Handlungsbedarf und auch Bürgermeister Ingo Mayr erinnert: „Es gab mehrere Projekte in den letzten Jahren, bei denen die Gemeinde gebremst hat.“ Schon bei der letzten Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzepts 2017 hatte die Gemeinde Roppen beschlossen, keine größeren Bauvorhaben (ab fünf Wohnungen bzw. einer Grundstücksgröße von 800 m²) mehr ohne Bebauungsplan zu genehmigen. Damit befindet man sich zwar noch unter der in der Novelle der Tiroler Bauordnung erhöhten Anzahl von sechs Wohneinheiten, für die ab 1. Jänner ein Bebauungsplan ohnehin vorgeschrieben wäre, aber Roppen geht nun noch weiter. Auch mit den neuen Plänen der Gemeinde habe das Land „keine Gaudi. Das haben sie mir gleich gesagt“, räumt der Dorfchef ein. Trotzdem hat Roppen nun relativ ad hoc auf akute Bauabsichten (gerüchteweise vier bis fünf Gebäude mit jeweils fünf Einheiten) reagiert und zunächst eine Bausperre verhängt, die bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung gültig sein soll. Im Verordnungstext des ÖRK soll dann die Bestimmung aufgenommen werden, „nach der die Errichtung zusätzlicher Wohnnutzflächen in größerem Umfang (mehr als 300 m²) nicht zulässig ist, sofern nicht ein rechtsgültiger Bebauungsplan eine größere zusätzliche Wohnnutzfläche durch Neubau oder Zubau zulässt“.
Als Grund für diese Maßnahme wird in der Verordnung explizit angeführt, dass Roppen in den letzten Jahren ein starkes Bevölkerungswachstum (2010 bis 2018: 163 Personen bzw. + 10 %) verzeichnet hatte, das zu einem hohen Anpassungsbedarf der Infrastruktur führte. „Der neue Kindergarten soll nicht in fünf Jahren schon wieder zu klein sein“, argumentiert Mayr die Notwendigkeit einer „bedachtsamen Weiterentwicklung der Gemeinde“. Ein generelles Verbot größerer Gebäude bedeutet die Verordnung indes trotzdem nicht: Denn wenn es Sinn macht, mehr als drei Wohneinheiten zu genehmigen, könne immer noch ein dementsprechender Bebauungsplan erlassen werden, so die Gemeindevertreter.