Schuldspruch für Jugendlichen nach Sex mit Zwölfjähriger
Ein 16-jähriger Salzburger soll im Alter von 15 Jahren am 23. März 2019 Sex mit einer Zwölfjährigen gehabt haben. Am Montag wurde er bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und wegen Nötigung zu einer teilbedingten Haftstrafe von 15 Monaten, davon fünf Monate unbedingt, verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Der Bursch gestand den Geschlechtsverkehr ein. Er erklärte aber, er habe über das Alter des Mädchens nicht Bescheid gewusst. Der Geschlechtsverkehr soll einvernehmlich gewesen sein. Dem Salzburger wurde auch schwere Nötigung vorgeworfen. Er soll seine damalige Freundin sowie seine Schwester und einen Freund mit dem Umbringen bedroht haben.
Der Salzburger wurde laut Gerichtssprecher Peter Egger anklagekonform verurteilt, wobei der Schöffensenat die angeklagte schwere Nötigung als Nötigung nach Paragraf 105 StGB und somit nicht als schwere Nötigung gewertet hatte. Die Strafe wurde als Zusatzstrafe zu einem Urteil vom 6. Oktober 2019 wegen Körperverletzung verhängt. Der Bursch hatte damals eine Strafe von sechs Monaten auf Bewährung erhalten.