Soldat von Hunden getötet: Opfer-Anwalt kritisiert Bundesheer
Unter Verweis auf die Aktenlage äußerte der Anwalt der Familie des getöteten Militärhundeführers den Verdacht, dass „diverse Mitglieder“ des Heeres „sowie das Bundesheer an sich die fahrlässige Tötung meines Mandanten zu verantworten haben“.
Wiener Neustadt – Der Rechtsanwalt der Familie des in Wiener Neustadt von Schäferhunden getöteten 31-jährigen Militärhundeführers hat am Dienstag scharfe Kritik am Bundesheer geübt. Unter Verweis auf die Aktenlage äußerte er in einer Aussendung den Verdacht, dass „diverse Mitglieder“ des Heeres „sowie das Bundesheer an sich die fahrlässige Tötung meines Mandanten zu verantworten haben“.
In seiner Kritik hielt der Jurist fest, dass man „manches, was nunmehr bekannt wurde“, schlichtweg nicht mehr „schön reden“ könne. Die bisherigen Ermittlungsergebnisse würden „eindeutig darauf hindeuten, dass der Unfall einem Totalversagen des Überwachungs-, Sicherheits- und Schutzsystems in der betroffenen Kaserne zu verdanken ist“.
„Ungereimtheiten verharmlost“
Der Wiener Rechtsanwalt Erich Gemeiner kritisierte auch, dass mit „sogenannten Ergebnissen“ der bundesheerinternen Untersuchungskommission keine wirklich neuen Fakten präsentiert würden. Es würden lediglich „wenige der in meiner Stellungnahme zuvor bereits enthaltenen Vorwürfe, Ungereimtheiten und Fragen kommentiert und verharmlost“.
„Diese Art der Transparenz, nämlich ausschließlich zu reagieren anstelle von aktiv zu agieren, ist bedenklich“, hielt der Opfer-Anwalt fest. Die Art des medialen Umgangs mit so einem tragischen Unfall, nämlich tatsächliche Fakten zu negieren und für jeden Vorwurf eine Ausrede zu finden, anstelle – aufgrund der bisherigen Aktenlage naheliegend – schlichtweg zuzugeben „Ja, leider, für diesen Unfall muss das Bundesheer die volle Verantwortung übernehmen, da ist einfach viel schiefgelaufen“, gleiche einer Verhöhnung des Opfers und dessen Hinterbliebenen.
Er fordere das Heer erneut auf, die volle Verantwortung für das tragische Ableben des Opfers zu übernehmen. Von „weiteren (offenbar in Panik verfassten) Statements ... sei schon allein aus Menschlichkeit sowie aus Transparenz- und Pietätsgründen Abstand zu nehmen“, schrieb Gemeiner weiter.
Der Anwalt äußerte zudem die Hoffnung, dass von ihm bei der Staatsanwaltschaft beantragte Ermittlungsschritte „für weitere Aufklärung sorgen“. Dazu zählen u.a. Sachverständigen-Gutachten und ein Lokalaugenschein.
Der Jurist unterstrich, dass in dem Fall „höhere Stellen ein fahrlässiges Verhalten zu verantworten“ hätten. Es habe „das System an sich versagt“. (APA)