Bezirk Imst

Ferienwohnungen in Sölden werden verhindert

In Sölden ist künftig für Bauvorhaben mit mehr als sechs Wohneinheiten ein Bebauungsplan nötig.
© Parth

Der Bebauungsplan für Wohneinheiten wurde vom Gemeinderat mit großer Mehrheit abgelehnt.

Sölden –Ab dem 1. Jänner 2020 benötigen Bauvorhaben mit mehr als sechs Wohneinheiten (bis dahin sind es fünf) einen Bebauungsplan. Dadurch haben die Gemeinden ein Werkzeug, um solche größeren Einheiten zu verhindern, auch wenn eine dem Projekt entsprechende Widmung schon gegeben wäre. Diese Möglichkeit wurde nun vom Gemeinderat in Sölden wahrgenommen, um ein weiteres Projekt eines Unternehmens, das bereits zig Appartements, Ferienwohnungen und Chalets im Ötztal und speziell in Sölden im Angebot hat, zu verhindern. Mit zwei Gegenstimmen lehnten sie den beantragten Bebauungsplan für weitere Ferienwohnungen mehrheitlich ab. Die große Befürchtung von GR Thomas Grüner: „Später werden sie zu Zweitwohnsitzen.“ Auch Bürgermeister Ernst Schöpf spricht sich gegen das Bauvorhaben aus und kritisiert es. GR Georg Schöpf befüchtet eine „Grundstücks- und Widmungsspekulation. Einheimische ziehen weg und verkaufen scheibchenweise. Es wäre bedenklich, die Immobilienpreise noch weiter raufzutreiben in einer Gemeinde, in der Grundstücke begrenzt vorhanden sind.“

Dass im Endeffekt Freizeitwohnsitze entstehen, sei jedoch nur „graue Theorie“, so GR Thomas Grüner. Denn zumindest offiziell habe Sölden keinen einzigen Freizeitwohnsitz gemeldet, wie Schöpf sagt. (ado, TT)

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