Innsbruck

Gestresst: Innsbrucker Postler hortete mehr als 1000 Briefe bei sich daheim

(Symbolbild)
© TT / Thomas Boehm

Amtsmissbrauch wegen Überforderung: Einem Innsbrucker Briefträger war die Posttasche irgendwann zu groß geworden. Zeitaufwändige Einschreibebriefe trug er lieber nach Hause. Am Ende lagen dort mehr als 1000 Briefe.

Von Reinhard Fellner

Innsbruck –Welches Ausmaß Arbeitsüberlastung annehmen kann, zeigte gestern ein Prozess wegen Amtsmissbrauchs am Landesgericht. Angeklagt war ein ehemaliger Briefträger, der seine Überforderung auf ungewöhnliche Weise zu kaschieren versucht hatte. Anstatt zeitaufwändige Rückscheinbriefe (RSa, RSb) an nicht anwesende Empfänger ordnungsgemäß zuzustellen, trug der Postler die Einschreibebriefe nämlich lieber zu sich nach Hause, um den Zettelkrieg zu vertagen.

Beileibe keine verzeihliche Nachlässigkeit. Als Vertragsbediensteter der Post kommt einem Briefträger im Rahmen der Zustellung nämlich Beamtenstatus zu. So drohten dem Innsbrucker gestern zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft.

Verteidiger Vladan Novak umriss darauf vor dem Schöffensenat, wie es so weit kommen konnte: „Er versuchte erst sehr wohl noch, alles zuzustellen, wurde aber mit der Personalsituation alleine gelassen.“ Laut RA Novak war der Briefträger ab 2018 nämlich in der Reichenau und im O-Dorf eingesetzt worden. Vier und zweieinhalb Briefträger-Stellen sollten für das Zustellen reichen – zumindest rechnerisch. „Ich habe bei der Gebietsleitung zweimal vorgesprochen, dass so die vorgesehene Zustellung in der Normalarbeitszeit unmöglich ist. Einmal hat man mir für drei Tage einen Springer zur Seite gestellt“, erklärte der einstige Briefträger.

Ab März landeten dann immer mehr nicht zugestellte Briefe in der Wohnung des Mannes. 441 behördliche Rückscheinbriefe wurden sichergestellt, dazu laut Anklägerin Nina Härting auch noch weitere 794 Normalbriefe.

Im Mai war dann aber doch aufgefallen, dass in der Reichenau auffällig viele Pässe niemals bei den Antragstellern angekommen waren.

Der Postfuchs nahm darauf die Spur auf und stellte den Mitarbeiter zur Rede – ein sofortiges Geständnis folgte.

Glück für den Briefträger: Kunden hatten sich kaum beschwert – und so blieb der Schaden mit 618 Euro für die Post relativ gering.

Der Schöffensenat würdigte darauf Unbescholtenheit, Geständnis und dass der Amtsmissbrauch „aus Arbeitsüberlastung und nicht aus Böswilligkeit“ erfolgte. Sechs Monate bedingte Haft plus 3120 Euro Geldstrafe nahm der gelernte Koch gleich an.

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