Slowakischer Journalistenmord: Angeklagter bestach Richter
Der slowakische Richterrat will gegen zwei Richter Disziplinarverfahren eröffnen. Weitere Richter stehen unter Verdacht.
Bratislava – Der mutmaßliche Auftraggeber des slowakischen Journalistenmordes vom Februar 2018 hat offenbar systematisch Richter bestochen, die über seine zahlreichen Betrugsfälle zu entscheiden hatten. Das hat der Slowakische Richterrat als oberste Standesvertretung aller Richter des Landes am Dienstag gegenüber der staatlichen Nachrichtenagentur TASR erstmals öffentlich bestätigt.
Wegen des Verdachts der Korruption will der Richterrat nach mehrwöchigen Untersuchungen nun zunächst gegen zwei Richter ein internes Disziplinarstrafverfahren eröffnen. Unter Verdacht stehen aber noch weitere Richter.
Die Untersuchungen des Richterrats gegen die verdächtigten Richter stützten sich vor allem auf Aufzeichnungen der Handykommunikation, die bei dem Hauptangeklagten Marian K. im Zuge der Mordermittlungen beschlagnahmt wurden. Der Unternehmer muss sich ab dem 19. Dezember vor Gericht verantworten, weil er den Mord am Investigativ-Journalisten Jan Kuciak in Auftrag gegeben haben soll. Mit ihm angeklagt sind eine Frau und zwei Männer, die die Tat organisiert und ausgeführt haben sollen.
Mögliche Verbindungen italienischer Mafia-Clans zu slowakischen Regierungsmitarbeitern
Kuciak und seine Verlobte Martina Kusnirova waren am 21. Februar 2018 in ihrem Haus im westslowakischen Dorf Velka Maca erschossen worden. Kuciak hatte zuvor nicht nur über die zwielichtigen Geschäfte von K., sondern auch über mögliche Verbindungen italienischer Mafia-Clans zu slowakischen Regierungsmitarbeitern recherchiert. Nach dem Mord führten Massendemonstrationen gegen Korruption und den Missbrauch von EU-Förderungen zum Rücktritt der Regierung.
Zu den beiden Richtern, gegen die der Richterrat nun ein Disziplinarstrafverfahren beginnen will, gehört auch die ehemalige Justiz-Staatssekretärin Monika Jankovska. Es sei aber keiner jener Richter betroffen, die im Mordprozess gegen K. entscheiden würden, betonte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. (APA, dpa)