Nur noch zwei Anbieter beim Anrufsammeltaxi in St. Johann
Verfügbarkeit rund um die Uhr als größtes Problem. Eine Einzelfahrt im Gemeindegebiet von St. Johann kostet dank Subvention drei Euro.
Von Michael Mader
St. Johann i. T. –Da waren’s nur noch zwei: Das beliebte Anrufsammeltaxi „ASTi“ in St. Johann kann seit Kurzem nur noch bei „City-Taxi“ und „Taxi&Busreisen Schreder“ angefordert werden. Das Problem ortet Hans Hauser, Finanzverwalter der Marktgemeinde St. Johann, in der dauerhaften Erreichbarkeit: „Das Projekt läuft seit 2013. Wir hatten hier einen ständigen Wechsel bei den Teilnehmern. Diese mussten sich ja verpflichten, 24 Stunden am Tag an sieben Tagen in der Woche erreichbar zu sein. Das kann nicht jedes Unternehmen erfüllen.“ Das Aus für das Anrufsammeltaxi bedeutet das aber keineswegs: Die beiden verbliebenen Anbieter sind laut Hauser „größer“ geworden – das heißt, sie haben mehr Fahrzeuge zur Verfügung.
Am vergleichsweise günstigen Fahrpreis von drei Euro dürfte es nicht gelegen sein, dass nur noch zwei Taxiunternehmen übrig geblieben sind. Die Marktgemeinde lässt sich das Anrufsammeltaxi nämlich 70.000 Euro im Jahr kosten. Grundsätzlich hätte jeder Teilnehmer „ASTi“ für gut befunden.
Bezugsberechtigt für die Taxi-Gutscheine sind übrigens nur Personen, die ihren Hauptwohnsitz in St. Johann haben. Pro Haushalt und pro Monat können in der Gemeindekassa höchstens 20 Fahrtickets gekauft werden.
Das Anrufsammeltaxi entwickelte sich zu einer Erfolgsgeschichte: Schon von der Einführung am 1. Juni 2013 bis Dezember 2013 wurden 7280 Tickets verkauft. Das entspricht ca. 32 Tickets pro Tag. Die bedeutendste Nutzerschicht seien ältere Personen, aber auch Jugendliche (Discotaxi) gewesen, heißt es bei der Einreichung für den österreichischen Mobilitätspreis. Durchschnittlich wurden pro Ticket zwei Personen befördert. Dadurch konnten ca. 7280 Einzelfahrten mit einer durchschnittlichen Weglänge von vier Kilometern eingespart werden. Die Regeln für das Anrufsammeltaxi sind sehr kundenfreundlich: Ein kurzer Aufenthalt anlässlich einer Fahrt, etwa der Besuch einer Apotheke nach einem Arztbesuch, gilt nicht als Fahrtunterbrechung. Zudem wäre angedacht, dass älteren Personen das eine oder andere Mal auch die Einkaufstasche in die Wohnung getragen wird.