Nach Kopfschuss in Wien: Schütze auf Psychiatrie verlegt

Immer mehr Anzeichen deuten darauf hin, dass der 46-Jährige, der am 4. November 2019 im Innenhof einer Gemeindebau-Anlage in Wien-Döbling einen 47 Jahre alten Mann auf einer Parkbank erschossen hat, möglicherweise nicht schuldfähig ist. Der Mordverdächtige wurde nun von der Justizanstalt (JA) Josefstadt ins Otto-Wagner-Spital (OWS) verlegt.

Dort ist er im Pavillon 23 - eine Zwölf-Betten-Abteilung zur Akut-Behandlung psychisch erkrankter U-Häftlinge und Strafgefangener - untergebracht. Obwohl die JA Josefstadt eine eigene Krankenabteilung hat, dürfte sich der 46-Jährige im Gefängnis derart auffällig verhalten haben, dass seine Überstellung in ein psychiatrisches Krankenhaus geboten schien. „Dort ist er vorerst sicher besser aufgehoben“, meinte seine Verteidigerin Astrid Wagner am Donnerstag.

Nach der Bluttat hatte die Ermittler vor allem die Frage nach dem Motiv beschäftigt. Es schien rätselhaft, weshalb der Verdächtige dem 47-Jährigen, der sich gemeinsam mit einer 31 Jahre alten Frau gerade Youtube-Videos anschaute, mit einer Glock-Pistole aus geringer Entfernung zu Tode brachte. Er kannte die beiden vom Sehen, Streit oder konfliktträchtige Situationen hatte es im Vorfeld aber nicht gegeben.

Der Schütze dürfte jedoch in den vergangenen Monaten eine Persönlichkeitsveränderung mitgemacht haben. So traf er in seinem Auto Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz vor giftigen Dämpfen. Weil er befürchtete, diese könnten durch Ritzen ins Fahrzeuginnere gelangen, stopfte er Zeitungspapier zwischen die Türen und verstärkte den Unterbodenschutz. Er legte sich außerdem ein Wanzensuchgerät zu, um sicherzugehen, dass seine Wohnung nicht abgehört wurde. Verwunderung löste der 46-Jährige wohl auch bei der Haft- und Rechtsschutzrichterin aus, die am Landesgericht über ihn die U-Haft verhängte. Auf ihre Frage nach seinen Vermögensverhältnissen verwies der Mann auf 140 Millionen Euro. Als die Richterin darauf wissen wollte, weshalb er dann Mittel vom AMS beziehe - er war im vergangenen Frühjahr gekündigt worden -, erwiderte er sinngemäß, er verdiene ja nichts.

Mit Spannung wird nun auf das psychiatrische Gutachten gewartet, das die Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben hat. Ein erfahrener Sachverständiger muss klären, ob der Mann überhaupt zurechnungsfähig und damit schuldfähig ist. Nur in diesem Fall könnte er für die Tötung strafrechtlich zur Verantwortung gezogen worden. Sollte sich zeigen, dass er in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustand gehandelt hat, wäre seitens der Anklagebehörde mit einem Antrag auf Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher zu rechnen, falls die Psychiaterin zum Schluss kommt, dass von dem Mann weiterhin eine Gefahr für seine Umwelt ausgeht.