Erste Ergebnisse der Personalvertretungswahlen
Unterschiedlich fallen die ersten Resultate der Personalvertretungswahlen im Bundesdienst aus. So gibt es für die Christgewerkschafter Gewinne in der Parlamentsdirektion, dafür aber Verluste in der Präsidentschaftskanzlei. In der Parlamentsdirektion (388 abgegebene Stimmen) konnte die Fraktion Christlicher Gewerkschafter (FCG) ihre absolute Mehrheit um 6,3 Prozentpunkte auf 57,7 Prozent ausbauen.
Diese Gewinne gingen in gleicher Höhe zulasten der freiheitlichen AUF, die auf 11,5 Prozent sank. Die Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter (FSG) konnte ihren Stimmenanteil von 30,7 Prozent von der Wahl 2014 halten. In der Präsidentschaftskanzlei (75 abgegebene Stimmen) hat die FSG ihre vor fünf Jahren errungene Mehrheit auf eine Zwei-Drittel-Mehrheit ausgebaut. Die roten Gewerkschafter gewannen von ihren schwarzen Kollegen 12,7 Prozentpunkte und halten nun bei 67,6 Prozent, die schwarzen bei 32,4 Prozent. Beide traten gemeinsam mit Unabhängigen an.
Im Rechnungshof (276 abgegebene Stimmen) profitierten FCG und FSG davon, dass eine Namensliste, die vor fünf Jahren noch 40,1 Prozent geholt hatte, diesmal nicht mehr antrat. Die FCG legte um 16,2 Prozentpunkte auf 60,2 Prozent zu, die FSG um 24,8 Punkte auf 39,9 Prozent.
Im Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport (196 abgegebene Stimmen), das 2014 noch nicht existierte, holte die FSG mit 46,3 Prozent die relative Mehrheit. Die FCG kam auf 29,3 Prozent, Sonstige auf 24,5 Prozent.
In der Hoheitsverwaltung der Post- und Fernmeldebediensteten (156 abgegebene Stimmen) trat die AUF erstmals an und erreicht auf Anhieb 10,1 Prozent. Die FSG verlor zwar knapp drei Prozentpunkte, hält mit 57,7 Prozent aber immer noch die Mehrheit. Die FCG büßte 7,1 Prozent auf 32,2 Prozent ein.
Bei den burgenländischen Berufsschullehrern (95 abgegebene Stimmen) konnte die FSG (51 Prozent) der FCG (49 Prozent) mit einem Gewinn von 9,3 Prozentpunkten die Mehrheit abnehmen. In mehreren anderen Behörden, vor allem in den Höchstgerichten vom OGH über den VfGH und den VwGH bis zu den Staatsanwälten und der Volksanwaltschaft, traten jeweils nur Namenslisten an.