Tiroler Landwirt bedrohte Amtstierärztin: Geldstrafe
Dass man gewisse Situationen nicht vollends ausreizen sollte, musste gestern am Landesgericht ein gestandener Bauer aus dem Unterland festst...
Dass man gewisse Situationen nicht vollends ausreizen sollte, musste gestern am Landesgericht ein gestandener Bauer aus dem Unterland feststellen. Schon einmal hatte er Bekanntschaft mit Strafrichterin Helga Moser gemacht, war aber damals von Tierquälerei freigesprochen worden. Über die Bezirkshauptmannschaft und deren Amtstierärztin waren dem Landwirt die Kühe aber trotzdem abgenommen worden – eine Maßnahme, die der 54-Jährige nur schwer verkraften konnte. Anrufe bei der Behörde folgten und verunsicherten Amtstierärztin und Sachbearbeiterinnen. „Viecher her, sonst schnallt’s“, hieß es da, zudem möge die Amtstierärztin aufpassen, würden die Tiere nicht zurückkommen. Sollte jene zudem noch einmal auf dem Bauernhof erscheinen, wäre „die Bix scho glodn“. Auch auf die Justiz ist der Landwirt offenbar nicht mehr gut zu sprechen. Jedenfalls hatte der Unterländer die Ladung zum Prozess wegen versuchter Nötigung und Sachbeschädigung zwar nachweislich entgegengenommen, aber keine Anstalten gemacht zu erscheinen. Dann halt mit Polizeieskorte. Wirsch vernahm der Vorgeführte darauf die Anklage und leugnete die Anrufe, obwohl seine Handynummer in der Behörde gespeichert worden war. Auch das Auto von Bewohnern eines in Hofnähe befindlichen Ferienhauses wollte er nicht zerstört haben. Den Nachbarn hatte er allerdings stark alkoholisiert versichert, dass er die Heckscheibe des Autos nicht eingeschlagen habe, bevor von dieser überhaupt die Rede gewesen war. Da konnte Richterin Moser diesmal keinen Freispruch fällen. 960 Euro Geldstrafe ergingen jedoch nicht rechtskräftig, zur Hälfte bedingt. Was den Landwirt viel mehr ärgerte als die Strafe: Die Polizei war schon wieder – ohne ihn – ins Unterland zurückgefahren.
Ein hohes Gefahrenpotenzial ortete gestern am Landesgericht die psychiatrische Sachverständige Gabriele Wörgetter bei einem 36-Jährigen. Der Pensionist mit festgestellter Verhaltensstörung und Intelligenzminderung hatte im Sommer bei mehreren Autos die Radmuttern gelöst. Am Fahrrad eines Zivildieners hatte er zudem die Hinterradbremse ausgehängt. Allen Opfern gemeinsam war, dass sie der 36-Jährige kannte und vermeinte, einen Zorn auf sie oder Probleme mit ihnen zu haben. Die Psychiaterin: „Der Betroffene ist auf dem Niveau eines jungen Volksschülers, er lässt seinem Zorn freien Lauf.“ So sei er beim Lösen der Radmuttern nicht zurechnungsfähig gewesen. Die – nicht rechtskräftige – Anstaltseinweisung war unumgänglich. (fell)