Tirol

Zirbenbaum vs. „Wunder-Baum“: Tiroler mit Umsatzplus und Schnellcheck

Es erinnert an David gegen Goliath: Die Tiroler Online-Plattform "4betterdays.com" wurde vom bekannten "Wunder-Baum"-Konzern am Wiener Handelsgericht auf Unterlassung geklagt.
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Der Umsatz hat sich seit dem Rechtsstreit mit dem US-Konzern „Wunder-Baum“ 2017 um 32 Prozent gesteigert. Neuer „Workflow“ soll weiteren Schwierigkeiten vorbeugen.

Innsbruck – Zwei Jahre nach dem Rechtsstreit mit dem US-Konzern „Wunder-Baum“ bilanziert die Tiroler Online-Plattform 4betterdays.com weiter positiv. Der Umsatz habe seit 2017 durch natürliches Wachstum um 32 Prozent gesteigert werden können, sagte Geschäftsführer Elmar Frischmann der APA. Damit ein solcher Rechtsstreit künftig nicht mehr droht, setzt man im Arbeitsablauf indes auf einen „Schnellcheck“.

Die Online-Plattform war am Wiener Handelsgericht vom US-amerikanischen Konzern Julius Sämann Ltd. auf Unterlassung geklagt worden, weil sie über das Internet Zirbenduftbäume eines hiesigen Zwei-Mann-Betriebes zum Verkauf anbot. Laut dem Urteil darf das Unternehmen die in abstraktem Baumdesign gehaltenen „Lufterfrischer“ künftig nicht mehr vertreiben. Zudem wurde 4betterdays.com neben einer Urteilsveröffentlichung im Gegenwert von 37.000 Euro auch dazu verpflichtet, seine Kunden-und Lieferantendaten preiszugeben. Dem kam das Unternehmen jedoch erst nach drohender Exekution nach.

Den Kampf gegen den US-Giganten haben die Tiroler offenbar unbeschadet überstanden. Mittlerweile weise man 148 Kooperationen mit Handwerkern und Manufakturen auf, so Frischmann. Im Jahr 2018 beispielsweise seien allein 11.827 Pakete über die Plattform versendet worden, 233 Pakete kamen retour, acht Marktplatzvereinbarungen wurden geschlossen.

„Und wir haben aus der Misere ‚Wunder-Baum‘ gelernt“, erklärte der Geschäftsführer. Für neu hinzukommende Handwerker und deren Produkte habe man sich einen „Workflow“ überlegt. „Sowohl Bilder wie auch Bezeichnungen wurden unter Zuhilfenahme von verschiedenen Programmen einem Schnellcheck unterzogen und erst nach positiver Beurteilung auf den Markt gebracht. Bei eventuellen Abmahnungen ziehen wir nun die Wirtschaftskammer zu Hilfe und nutzen auch deren internationale Büros“, erläuterte Frischmann.

Zuvor seien viele Lieferanten durch die „Causa Wunderbaum“ verunsichert gewesen. Die Kleinunternehmen hätten ihr Handwerk und die damit verbundene Kreativität bzw. Innovation infrage gestellt. „Dürfen wir noch Eigenkreationen entwickeln, wie sollen wir dies überprüfen, wer kann uns unterstützen und schützen. All diese Fragen wurden natürlich an uns herangetragen“, meinte der „4betterdays.com“-Geschäftsführer.

Und erinnerte sich auch an ein handfeste Konsequenz aus dem damaligen Rechtsstreit: Laut dem Urteil musste die Tiroler Firma auch den Nachweis über die Vernichtung der noch im Lager befindlichen Zirbenbäumchen erbringen. Dies geschah laut Frischmann in Form von Schreddern der Bäume. Die daraus gewonnenen Späne seien schlussendlich der klagenden Kanzlei in Papiersäcken übermittelt worden. „Natürlich mit dem Hinweis, dass diese Späne nicht für die Entsorgung gedacht sind, sondern weiter verwendet bzw. genutzt werden sollten“, ergänzte der Geschäftsführer und verwies darüber hinaus auf eine Art „Wiederverwertungs-Garantie“, die man plane einzuführen. (APA)

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