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Verschwundene oder kaputte Pakete: Nur nicht abwimmeln lassen
Verschwundene, beschädigte oder zu spät zugestellte Pakete, Selbstbedienungszonen mit überquellenden Automaten: Auch das ist Weihnachten. Das rät die Arbeiterkammer dazu.
Wenn beim Transport einmal etwas kaputtgeht: Das Versandrisiko trägt immer der Händler.
© iStock
Von Michaela S. Paulmichl
Innsbruck –Bei den Konsumentenschützern der Arbeiterkammer (AK) Tirol mehren sich vor Weihnachten die Anfragen und Beschwerden verärgerter Verbraucher. Meistens geht es dabei um verschwundene oder beschädigte Pakete und damit verbunden um die Frage, wer für den Schaden aufkommt. Auch ob die verloren gegangene Ware nun bezahlt werden muss oder nicht, ist vielen nicht klar.