Kostenlos registrieren und weiterlesen
Skiunfälle: Begleiter von Behinderten vor überzogener Haftung geschützt
Auch Menschen mit Beeinträchtigung sporteln gerne. Nach Unfällen beim Wintersport gibt es nun erste Rechtsprechung dazu. Sie schützt Begleiter vor überzogener Haftung.
Von Reinhard Fellner
Innsbruck –Menschen mit verschiedensten Beeinträchtigungen haben Spaß am Schnee – und am Wintersport. Auf den öffentlichen Skipisten sind sie oft mit ehrenamtlichen Begleitern unterwegs. Letztere sind meist für die Begleitung im Behindertensport speziell ausgebildet und beherrschen beispielsweise die Führung von Betreuten per Hand oder Sprachkommandos. Trotzdem kommt es natürlich auch hierbei zu Skiunfällen. Zu zwei Vorfällen auf Tiroler Pisten liegen nun erste rechtskräftige Urteile vor. Die darauf spezialisierte Innsbrucker Kanzlei Riess/Köll/Schneider hat sie jeweils für die Begleiter der Verunfallten erstritten. Höchstgerichtliche Rechtsprechung fehlt zum Thema fast noch gänzlich.