130.000 Euro ausständig: Gemeinde St. Ulrich klagt Kommunalsteuer ein
Mehr als 130.000 Euro schuldet ein örtlicher Unternehmer der Gemeinde. Im Grundbuch der Firma wurde ein Pfandrecht eingetragen.
Von Michael Mader
St. Ulrich a. P. –Die Kommunalsteuer für die Gemeinde St. Ulrich hat ein örtlicher Unternehmer die vergangenen Jahre hinweg nicht oder nur teilweise bezahlt. In Summe sind so mehr als 130.000 Euro zusammengekommen, die der Gemeinde in der Kassa fehlen. Unter anderem müssen aber Projekte wie etwa der Musikpavillon mit Probelokal finanziert werden.
Jetzt hat die Gemeinde die ausstehende Summe eingeklagt und sich ein Pfandrecht im Grundbuch gesichert. Dort befindet sie sich allerdings in guter Gesellschaft: Noch vor der Gemeinde hat sich unter anderem schon das Finanzamt mit einem wesentlich höheren Betrag eintragen lassen.
Bürgermeisterin Brigitte Lackner wollte mit Verweis auf „ein wichtiges Unternehmen“ und auf die Arbeitsplätze keine Stellungnahme abgeben. Es handle sich um ein laufendes Verfahren. Dass eine Steuerschuld von 130.000 Euro für eine so kleine Gemeinde wie St. Ulrich bei einem Gesamtbudget von rund fünf Millionen Euro (Haushaltsvoranschlag 2015) schmerzhaft ist, dürfte offensichtlich sein. Lackner jedenfalls kannte die aktuellen Budgetzahlen nicht, wollte aber auch nicht nachfragen bzw. nachfragen lassen.
Gesprächiger war der für Gemeindeangelegenheiten zuständige Landesrat Johannes Tratter, auch wenn er über sein Büro mitteilen ließ, „dass grundsätzlich festzuhalten ist, dass die Kommunalsteuerabgabe und damit verbundene etwaige Abgabeverzögerungen im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde liegen. Zudem kann ein Verzug bei der Kommunalsteuerabgabe durchaus vorkommen und stellt keine außergewöhnliche Situation dar. Von Seiten des Landes kann jedenfalls versichert werden, dass in der Gemeinde St. Ulrich keine Auffälligkeiten zu verzeichnen sind und es auch von Seiten der Gemeinde keine Meldungen diesbezüglich gibt.“
Einen Zusammenhang mit Bedarfszuweisungen aus dem Gemeindeausgleichsfonds für den Bau des Pavillons und einem finanziellen Ausgleich von in Verzug geratenen Kommunalsteuerabgaben kann er dezidiert ausschließen.
Nicht kommentieren wollte er, ob die Gemeinde wichtige Fristen zur Einbringung der Steuerschuld verstreichen hat lassen. „Auch hier ist dem Land Tirol die Wahrung der Gemeindeautonomie und der damit verbundene eigene Wirkungsbereich der Tiroler Gemeinden stets wichtig. Allgemein ist zu erwähnen, dass die gesetzliche Regelung eine Verjährung von Steuerschulden erst nach fünf Jahren zulässt“, sagt Tratter.
Der säumige Unternehmer war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.