Bundesrat sichert VKI-Finanzierung
Die Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) für 2020 ist gesichert. Der Bundesrat billigte am Donnerstag ein entsprechendes Finanzierungsgesetz, berichtet die Parlamentskorrespondenz. Demnach erhält der VKI 2020 ein Plus von 600.000 Euro und damit gesamt 4,75 Millionen aus Bundesmitteln.
SPÖ und FPÖ stimmten anders als im Nationalrat diesmal mit ÖVP und Grünen. Kritisch hielten sie jedoch fest, dass mit der heutigen Vereinbarung keine nachhaltige Finanzierung gesichert sei. Ein entsprechender Entschließungsantrag der SPÖ, der eine zukunftssichere Dotierung fordert, fand einhellige Zustimmung.
Ein Beschluss wurde getroffen, der dem Nationalrat Nacharbeit beschert. Die Obergrenze für Bundeshaftungen wurde von SPÖ und FPÖ zurückgewiesen. Damit muss ein Beharrungsbeschluss des Nationalrats gefällt werden, sollten Türkis und Grün die Materie durchbekommen wollen.
Die neue Regelung stelle nicht sicher, dass künftig Zinsen und Kosten in die Obergrenze der Bundeshaftungen miteingerechnet werden, lautete die Kritik von SPÖ und FPÖ. Die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt seien dadurch unzureichend dargestellt, berichtet die Parlamentskorrespondenz.
Wie vom Nationalrat am 11. Dezember mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS beschlossen, sollten künftig Bundeshaftungen mit einer einheitlichen Obergrenze von 175 Prozent der öffentlichen Nettoabgaben belegt werden. Anstatt des derzeit gültigen Bundes-Gesamthaftungsrahmens von 197 Mrd. Euro wären laut Nationalratsbeschluss für heuer 89,29 Mrd. vorgesehen gewesen sowie 92,66 Mrd. für 2020 und 95,41 Mrd. für 2021.
In den nächsten Jahren kommt dem Bundesrat mehr Gewicht zu. Dadurch, dass die wahrscheinlichen Koalitionspartner ÖVP und Grüne über keine Mehrheit verfügen, wird die Länderkammer wohl mit rot-blauer Mehrheit die ein oder anderer Gesetzesmaterie verzögern.
Die Sitzung am Donnerstag brachte auch eine Art Entmachtung der SPÖ mit sich, die ja mit der steirischen Landtagswahl ihre Sperrminorität verloren hat. Die SPÖ verfügt nun nämlich nicht mehr über ein Drittel der Sitze in der Länderkammer und kann damit Verfassungsgesetze, die die Kompetenzen der Länder berühren, nicht mehr im Alleingang blockieren, sehr wohl aber mit der FPÖ gemeinsam.
Demgegenüber verfügen die Grünen wieder über ein viertes Mandat. Für einen automatischen Fraktionsstatus reicht das zwar noch nicht, dafür bräuchte es fünf, einem Antrag des Grünen Quartetts auf Bildung einer Fraktion wurde vom Bundesrat jedoch einhellig stattgegeben, berichtet die Parlamentskorrespondenz.