Gezi-Prozess in Türkei: Kavala muss in U-Haft bleiben

Der prominente türkische Intellektuelle Osman Kavala muss auch nach mehr als zwei Jahren weiter in U-Haft bleiben. Das entschieden die Richter im international aufmerksam verfolgten Gezi-Prozess gegen Zivilgesellschaftsaktivisten in Istanbul am Dienstag.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte vor zwei Wochen Kavalas sofortige Freilassung gefordert. Urteile des EGMR sind für die Türkei als Mitglied des Europarats eigentlich bindend. Ein Anwalt Kavalas, Ilkan Koyuncu, sagte, die Türkei fechte die Entscheidung des EGMR an.

Kavala ist Chef des Kulturinstituts Anadolu Kültür, das beispielswiese auch mit dem Goethe-Institut in Istanbul zusammenarbeitet. Er ist außerdem im Vorstand mehrerer zivilgesellschaftlicher Organisationen. Im November 2017 wurde er verhaftet.

Den insgesamt 16 Angeklagten im Gezi-Prozess wird unter anderem ein Umsturzversuch im Zusammenhang mit den regierungskritischen Gezi-Protesten von 2013 vorgeworfen. Die Proteste hatten sich an der Bebauung des Gezi-Parks in Istanbul entzündet. Sie weiteten sich aus zu landesweiten Demonstrationen gegen die autoritäre Politik des damaligen Ministerpräsidenten und heutigen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan. Die Regierung hatte sie brutal niederschlagen lassen.

Kavala wird unter anderem beschuldigt, die Proteste mit ausländischer Hilfe finanziert zu haben. Das Menschenrechtsgericht hatte in seiner Entscheidung am 10. Dezember aber betont, dass dafür keine ausreichenden Beweise vorgelegt worden seien. Es war zu dem Schluss gekommen, dass Kavalas Inhaftierung ihn und mit ihm alle türkischen Menschrechtsverteidiger zum Schweigen bringen sollte.

Am morgigen Mittwoch wird noch ein Zeuge verhört. Eine weitere Verhandlung haben die Richter bereits für den 28. Jänner angesetzt.