Arbeitsmarkt

Ferialarbeiterin erhielt nur 1 Euro pro Stunde: AK erstritt Nachzahlung

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Eine 17-Jährige wurde im Sommer in einem Pflegeheim in Oberösterreich mit 170 Euro Taschengeld abgespeist. Die Arbeiterkammer erreichte nun eine Nachzahlung von 2000 Euro.

Linz – Eine 17-jährige Schülerin, die als Ferialarbeiterin in einem Pflegeheim in Oberösterreich tätig war, hat dafür zunächst nur 170 Euro Taschengeld bekommen. Die Arbeiterkammer erreichte eine Nachzahlung von 2000 Euro, berichtete sie in einer Presseaussendung am Donnerstag.

Das Mädchen wollte in den vergangenen Sommerferien einen Einblick in den Bereich der Pflegeberufe gewinnen und bewarb sich um die Mitarbeit in einem Pflegeheim. Sie bekam den Ferialjob. Allerdings erhielt sie für ihre Tätigkeit nur insgesamt 170 Euro – das entspricht rund 1 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde. Sie bat die Arbeiterkammer um Hilfe.

Klagsdrohung führte zu Nachzahlung

Für deren Rechtsexperten war die Zahlung eines Taschengeldes nicht nur moralisch, sonder auch rechtlich nicht in Ordnung. Denn die 17-Jährige hatte Vollzeit gearbeitet und somit stand ihr ein Monatsgehalt von 90 Prozent des Mindestlohns zu.

Er intervenierte beim Arbeitgeber mit der Forderung nach korrekter Entlohnung. Dieser entgegnete anfangs, es habe sich um ein „Ferialpraktikum“ gehandelt. Die Arbeitnehmervertretung drohte mit einer Klage. Daraufhin überwies er das ausständige Gehalt, nach einer neuerlichen Intervention auch die Urlaubsersatzleistung und die Sonderzahlungen. In Summe bekam die junge Frau rund 2000 Euro brutto nachgezahlt.

AK-Präsident: „Extrem respektlos und schamlos“

Der Präsident der Arbeiterkammer Johann Kalliauer kritisierte: „Junge Menschen, die ihre ersten Gehversuche in der Arbeitswelt machen, mit einem Euro pro Stunde abzuspeisen, ist extrem respektlos und schamlos.“ Er appellierte an Unternehmen, die Schülern im Sommer die Gelegenheit zur Ferialarbeit geben, diese nicht nur als billige Arbeitskräfte zu sehen, sondern sie fair und respektvoll zu behandeln und ihnen die kollektivvertraglich festgelegten Löhne und Gehälter zu bezahlen. (APA)

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