Landesgericht

Tiroler wollte Scheidung und filmte Frau bei „Kindesmissbrauch": Schuldspruch

Übersteigerte körperliche Bindungswünsche einer Mutter hätte der Vater verhindern – und nicht zum Beweis filmen sollen.
© dpa-Zentralbild

Bei Scheidungen kämpfen manche mit allen Mitteln – besonders wenn es um die künftige Obsorge der Kinder geht. Auf Anraten seines Anwaltes wollte da ein 42-Jähriger letztes Jahr besonders schlau sein und fertigte zu Beweiszwecken immer wieder Videoaufnahmen von seiner noch im gemeinsamen Haushalt lebenden Frau an. Insbesondere auch, als diese sich mit den Kindern zur Körperpflege ins Bad begeben hatte.

Den drohenden Scheidungskrieg um die Kinder vor Augen, hatte die Mutter dabei tatsächlich unnatürliche Bindungshandlungen getätigt. Hatte sie ihre schon längst abgestillten Kinder (3 und 5) doch zu sich an die Brust zum Stillen gedrückt. Mit diesen Videos schritt der Vater wiederum zur Jugendwohlfahrt und konsultierte sogar Arbeitskolleginnen. Eine von ihnen hatte der Polizei dann von dem seltsamen Videomaterial erzählt.

Gestern am Landesgericht saßen die Eltern in einer Art Schicksalsgemeinschaft dann doch wieder zusammen auf der Anklagebank. Anklagevorwurf: Sexueller Missbrauch von Unmündigen durch die Mutter und durch den filmenden Vater als Beitragstäter. Verteidiger Adolph Platzgummer argumentierte jedoch für die Mutter, dass die Handlungen keinerlei sexuellen Hintergrund gehabt hätten, sondern Ausfluss übersteigerten Bindungsbedürfnisses gewesen wären. Dies gestand der Schöffensenat der mütterlichen Gefühlswelt zu – auch wenn es sich objektiv um sexuelle Handlungen gehandelt hatte.

Genau dies hatte der Vater jedoch erkannt – und wollte die Übergriffe zu seinen Gunsten für das Scheidungsverfahren dokumentieren. Dies wirkte wie ein Bumerang: „Sie haben gefilmt, anstatt es zu verhindern!“, begründete Richterin Sandra Presslaber die nicht rechtskräftige Verurteilung zu zwei Jahren Haft, aufgeteilt in bedingte 15 Monate und 2160 Euro Geldstrafe. Der Filmer nahm es an, die freigesprochene Ex-Frau reichte ihm Taschentücher. (fell)