Tirol

Neues Pflege-Gehaltsschema geht zurück an den Start

Die Sicherung der Pflege steht auch im Bund ganz oben auf der Agenda. Das Land will die Gehaltsschema noch einmal durchleuchten.
© iStockphoto

Verunsicherte Mitarbeiter, offene Fragen und massive Kritik: Das Land sieht sich jetzt zur Gesetzesreparatur gezwungen. Nachtdienstzulage bleibt.

Von Manfred Mitterwachauer

Innsbruck –Beinahe im Wochenrhythmus waren zuletzt immer wieder neue Unklarheiten rund um das mit 1. Jänner in Kraft getretene, neue Pflege-Entlohnungsschema aufgetaucht. Mit selbigem will das Land die Bezahlung für Pflegemitarbeiter nach dem Motto „gleiches Geld für gleiche Arbeit“ vereinheitlichen. Grundlage bildete das Gehaltsschema der tirol kliniken. Doch die – in der Gesetzwerdung offenkundig (auch politisch) zu wenig beachteten – Fallstricke der alten, von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlichen Zulagensysteme waren für das neue Gehaltsmodell zu viele. Es verhedderte sich u. a. zwischen negativ verlaufenen Optionsberatungen und jüngst dem Streit um die Abschaffung der Nachtdienstzulage. Die Kritik und die Forderung nach einer Überarbeitung wurden immer lauter (siehe auch Faktbox).

Gestern waren Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg und sein für Gemeinden zuständiger Amtskollege Johannes Tratter (beide VP) um Schadensbegrenzung bemüht. Tratter bestätigte, dass das Land jetzt als Erstes alle Heimträger sowie die Krankenhäuser dazu aufrufen wird, die Nachtdienstzulage an alle Pflegedienstmitarbeiter (weiter) auszubezahlen. Derweil wird das Land eine (vorerst Landhaus-interne) Arbeitsgruppe einrichten, die das umstrittene Entlohnungsschema „noch einmal von A bis Z durchleuchten soll“, wie Tratter sagt. Dort, wo Reparaturbedarf vorhanden ist, werde es zu Gesetzesanpassungen kommen. Konkret kündigt Tratter in Absprache mit LH Günther Platter Novellen des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes sowie des Landes-Bedienstetengesetzes an. Selbige sollen mit Beschluss im Landtag rückwirkend mit 1. Jänner 2020 in Kraft treten. Der Gemeindeverband sei mit an Bord, sagt Tratter.

Der aufgrund der anhaltenden Wirren im Bereich der Pflegeentlohnung verstärkt im Kreuzfeuer stehende Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg (VP) versicherte, dass man „für alle eine gesetzlich saubere Lösung“ anstrebe – auch im Bereich der Nachtdienstzulage. Im Falle der tirol kliniken soll selbige nämlich auf einer Betriebsvereinbarung beruhen. Über eine allgemeine Regelung für „zeitabhängige Zuschläge“ soll nun auch diese landesgesetzlich für den Pflegebereich verankert werden. Wie hoch die dadurch entstehenden Mehrkosten sein werden, das sei noch offen, so Tilg: „Eine Fachgruppe rechnet derzeit die Auswirkungen durch.“

Sind die Novellen beschlossen, wird das Land den Pflegekräften auch die Optionsmöglichkeit samt -beratung für das dann reformierte Gehaltssystem wieder öffnen, kündigen Tilg und Tratter an. Die Frist hierfür ist eigentlich mit 31. Dezember abgelaufen.