Mord, Brandstiftung und Betrug: Prozess gegen Frauentrio

Unter großem Medieninteresse hat am Montag ein Geschworenenprozess am Landesgericht Klagenfurt begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft den drei angeklagten Frauen Mord, Brandstiftung und Betrug vor. Im Zentrum steht der Mord an einer 72-jährigen Villacherin im Oktober 2018. Der Vorsitzende des Senats, Richter Dietmar Wassertheurer, hat vorerst drei Verhandlungstage angesetzt.

In ihrem Anklagevortrag bezeichnete Staatsanwältin Bettina Dumpelnik die 48-jährige Hauptangeklagte als „Mastermind“. Die Anklägerin schilderte detailliert, wie sich die Taten zugetragen haben sollen. Dabei schlug sie einen weiten Bogen über mehr als zehn Jahre.

Die Hauptangeklagte habe alle Taten geplant und zwar bis ins Detail. Sie habe den anderen angeschafft, was sie zu tun gehabt hätten. „Die Angeklagte ist eine hochintelligente Frau, aber auch hoch manipulativ“, betonte Dumpelnik. Sie habe als Energetikerin gearbeitet, dabei ihre Opfer ausgewählt und um große Summen erleichtert. 2010 wurde sie deshalb auch verurteilt und musste ins Gefängnis. Nach ihrer Entlassung habe sie aber laut Dumpelnik sofort weitergemacht. Insgesamt habe sie rund eine Million Euro durch ihre Betrügereien lukriert. Sie redete ihren Opfern ein, sie habe schwerste Krankheiten und brauche dringend Geld. Ihr großes Ziel sei es aber gewesen, Alleinerbin ihrer Opfer zu werden.

Das sei ihr 2017 auch gelungen, ein 95-Jähriger setzte sie als Erbin ein. Als dieser Bedenken bekam, so die Anklägerin weiter, beschloss die 48-Jährige, ihn aus dem Weg zu räumen. Sie veranlasste demnach die Zweitangeklagte, den Mann zu vergiften. Ihm wurde ein Brei aus vermeintlichen Maiglöckchenblättern verabreicht, allerdings kam es zuvor zu einer Verwechslung, das betagte Opfer erhielt Bärlauch und blieb daher auch unversehrt. Bald darauf änderte er sein Testament und strich die Hauptangeklagte wieder heraus.

Ebenfalls als Alleinerbin eingesetzt wurde die 48-Jährige von einer 72 Jahre alten Villacherin. Diese gab ihr große Summen an Bargeld, brach den Kontakt zu ihrer Familie ab und hörte offenbar nur noch auf die Energetikerin. Ein Polizeibeamter, der das Treiben der Betrügerin im Auge behielt, warnte die Villacherin vor ihrer Bekannten. Diese habe zwar keine Anzeige erstatten wollen, sei aber doch nachdenklich geworden, sagte Dumpelnik. Sie zog sich zurück, worauf die Hauptangeklagte beschlossen hätte, die Frau müsse sterben. Ein erster Versuch sei Ende September 2018 erfolgt, da hätten die Erst- und Zweitangeklagten ihr einen Pflanzenbrei in eine Cremesuppe gemischt. Der Versuch ging laut Anklage schief. Nach einigen Tagen habe die Zweitangeklagte bei der Villacherin angerufen und „bald einen Herzkasper bekommen“, weil die vermeintlich Tote das Telefon abhob.

Danach sei der Beschluss gefallen, die Villacherin zu erwürgen. Die Hauptangeklagte habe der Zweitangeklagten den Auftrag dazu erteilt, ihr genau erklärt, wie sie es machen müsse. Das Ganze müsse zwischen dem 4. und 6. Oktober passieren, weil in dieser Zeit „grünes Licht im Kosmos herrscht“. Sie werde mit ihrem Mann inzwischen nach Kitzbühel fahren, um ein Alibi zu haben. Die Zweitangeklagte habe - nach zwei vergeblichen Anläufen - das Opfer dann am 6. Oktober tatsächlich erwürgt. Sie habe von hinten zugepackt und mit der linken Hand den Kehlkopf zusammengedrückt, bis die 72-Jährige tot zusammenbrach. Danach habe sie den Tatort gesäubert und die Leiche ins Schlafzimmer gezogen. Sie habe die Wohnung durchsucht, Unterlagen, 900 Euro und Schmuck mitgenommen. Die Unterlagen habe sie verbrannt, Schmuck und Geld an die Auftraggeberin übergeben. Der Schmuck wurde teilweise im Haus gefunden, teils im Dorotheum, wo die Drittangeklagte die Stücke für sie versetzt habe. Zwei Wochen nach dem Mord wurde Leiche gefunden.

Der dritte Vorwurf ist jener der Brandstiftung. Diese Idee entstand laut Anklage, weil die 48-Jährige mit 500.000 Euro verschuldet war, das Haus aber auf 550.000 Euro versichert. Die 48-Jährige brachte die Zweitangeklagte dazu, mehrere Brände zu legen, damit es einen „Feuerteufel“ gebe und sie nicht verdächtig werde, wenn auch ihr Haus niederbrenne. Nach mehreren Bränden wurde die Gegend observiert, bei einer neuerlichen Brandstiftung am 24. November 2018 wurde die Zweitangeklagte auf frischer Tat ertappt und festgenommen, ebenso die Drittangeklagte, welche sie chauffiert hatte. Noch in der gleichen Nacht wurde auch die Erstangeklagte festgenommen.

Die Hauptangeklagte gab lediglich die Betrügereien zu, und das nur zum Teil, denn „zeitweise ist es von oben gekommen“. Der Verteidiger der 48-Jährigen, Hans Gradischnig, betonte, seine Mandantin leide an einer „krankhaften, deliktischen Persönlichkeitsstörung“. Die Zweitangeklagte erklärte, sie sei nicht schuldig, denn „ich wurde gezwungen“. Der Verteidiger der 44-jährigen Zweitangeklagten, Wolfgang Blaschitz, unterstrich, seine Mandantin habe ein völlig unauffälliges Leben geführt. Ihre Achillesferse sei die sechsjährige Tochter, diese sei ihr „Ein und Alles“. Damit sei sie durch die Erstangeklagte auch erpressbar geworden. Die 44-Jährige selbst erklärte: „Ich fühle mich nicht schuldig, denn ich habe nicht aus freiem Willen gehandelt, ich bin gezwungen geworden, das zu machen.“ Die Erstangeklagte habe sie dazu gezwungen.

Lediglich die dritte Angeklagte, die sich nicht wegen Mordes verantworten muss, erklärte, sie fühle sich vollinhaltlich schuldig. Ihr Anwalt Martin Prett sagte, seine Mandantin sei leicht manipulierbar. Sie sei in einer schwierigen Situation gewesen, als sie die Erstangeklagte traf. Sie sei selbst zum Opfer geworden und habe der Erstangeklagten insgesamt rund 300.000 Euro gegeben.