Prozess gegen Ex-Radprofi Preidler vertagt
Der Prozess gegen den ehemaligen Radprofi Georg Preidler wegen des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Sportbetruges ist am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Einvernahme eines Zeugen. Zuvor hatte sich Preidler vor Gericht teilweise schuldig bekannt. Er bekannte, Blutdoping betrieben zu haben.
Bei dem Zeugen handelt es sich um jene Person, die Preidler 2017 mit „24 Einwegspritzen mit Wachstumshormonen“ versorgt haben soll. Da dieser laut Staatsanwalt am Dienstag festgenommen worden war, wäre nunmehr eine Einvernahme und Befragung möglich, so der öffentliche Ankläger. Bisher habe sich das über das Blutdoping ab 2018 hinausgehende Doping von Preidler nicht beweisen lassen, meinte zuvor dessen Verteidiger.
Ebenjenen Konsum von illegalen Substanzen in der Zeit vor 2018 bestritt der Steirer während des gesamten Prozesses ebenfalls vehement. Von einer „zwielichtigen Gestalt“, zu dem ihm der Zweitangeklagte, ein weiterer ehemaliger Radsportler, den Kontakt hergestellt hatte, habe er zwar „Spritzen“ erhalten und konsumiert, deren Inhalt und Wirkungsweise kannte und kenne er jedoch nicht. „Die Wirkung war für mich so oder so nicht zu spüren, weshalb ich bald das Interesse verlor“, strich der ehemalige Radprofi hervor. Die Richterin meldete hingegen Zweifel an, was das Wissen über die vor 2018 konsumierten Substanzen betrifft. „Ein Spitzensportler mit gutem Körperbewusstsein fragt sich doch, was in den Spritzen drinnen ist“, meinte sie.
In Sachen Blutdoping zeigte sich Preidler geständig. Begonnen haben es im Jahr 2018, so der Ex-Spitzensportler. „Aus reiner Neugierde“, wie der Steirer zu Protokoll gab. Der Arzt habe ihn damals kontaktiert und angemerkt, dass er „in seiner Nähe sei“. „Er wollte mir zeigen, wie es im Sport so funktioniert“, betonte der Ex-Sportler. „Meine Entscheidung für Blutdoping war dumm und grundlegend falsch“, sagte Preidler. „Ich bereue es bitterlich“, meinte der 29-Jährige.
Vorwürfe des schweren gewerbsmäßigen Sportbetruges wies er dennoch zurück: „Ich habe den Vertrag mit einem französischen Team, den ich im August 2017 abschloss und der auch 2018 aufrecht über 170.000 Euro vollständig erfüllt“, betonte er. Auch das Team sei mit seinen Leistungen zufrieden gewesen.
Man habe ihn 2017 deshalb unter Vertrag genommen, weil er als Rad-Profi „technisch versiert“ sei. Nach Doping sei er im Jahr 2018 vom Team „nie gefragt“ worden. Den genauen Inhalt des Vertrages, in dem möglicherweise auch von Doping-Verbot die Rede gewesen sein könnte, kannte Preidler nach eigener Auskunft nicht im Detail. Wegen „Sprachbarrieren“ und weil damals sein „Manager meinte, dass er ihn unterschreiben kann“.
Unklar blieb vor der Vertagung die Rolle und Schuld des Zweitangeklagten, der dem Erstangeklagten Preidler den Kontakt zu dem jetzt einzuvernehmenden Zeugen und Lieferanten der Spritzen gelegt haben soll. „Die Rolle meines Mandanten ist klein und gering“, meinte dessen Verteidigerin. Er habe lediglich Kontaktdaten weitergegeben und hat selbst nicht gedopt, betonte sie.