Erste Burgenländer haben bereits gewählt

Die ersten Burgenländer haben am Freitag bereits ihre Stimme zur Landtagswahl abgegeben. Der vorgezogene Wahltag begann um 12.00 Uhr mit dem Aufsperren des Wahllokals in Siegendorf (Bezirk Eisenstadt-Umgebung). Die Möglichkeit der vorgezogenen Wahl wurde dort intensiv genutzt: Wenige Minuten nach Wahlbeginn herrschte im Kulturzentrum bereits ein Kommen und Gehen.

Viele Siegendorfer gingen aus Zeitgründen schon vor dem eigentlichen Wahltermin am 26. Jänner wählen. Einige haben am Sonntag nicht viel Zeit und wollen ihre Stimme lieber gemütlich abgeben. Den Zeitdruck am Wahltag wollen sie sich ersparen. „Wir haben am Samstag SPÖ-Ball und das wird länger dauern. Deshalb dachte ich, nutze ich die Gelegenheit“, erzählte eine Wählerin im Gespräch mit der APA.

Andere hingegen wählten eher nach dem „Zufallsprinzip“, weil sie zufällig am Wahllokal vorbeigefahren waren. Eine Wählerin wollte beispielsweise auch einfach stressfrei ihre Stimme abgeben. „Dann erspar‘ ich mir das am Sonntag, da sind mir zu viele Leute“, sagte sie zur APA.

Nachdem in Siegendorf die ersten Burgenländer bereits gewählt hatten, sperrten im Laufe des Nachmittags auch die Wahllokale in den übrigen Gemeinden auf, um die vorzeitige Stimmabgabe zu ermöglichen. Auch NEOS-Spitzenkandidat Eduard Posch wollte die Gelegenheit nutzen und Freitagnachmittag in seiner Heimatgemeinde Pinkafeld (Bezirk Oberwart) wählen.

Die Wahllokale sind am vorgezogenen Wahltag bis 19.00 oder 20.00 Uhr offen, einzig in Pama (Bezirk Neusiedl am See) kann sogar bis 21.00 Uhr gewählt werden. Verpflichtend muss mindestens ein Wahllokal pro Gemeinde für wenigstens zwei Stunden - und jedenfalls zwischen 18.00 und 19.00 Uhr - geöffnet haben. Man erhofft sich heuer eine ähnlich hohe Beteiligung wie bei der vergangenen Landtagswahl. Damals nutzten 8,55 Prozent der Wahlberechtigten den vorgezogenen Wahltag.

Premiere hatte der vorgezogene Wahltag (oder auch zweiter Wahltag) bei der Landtagswahl 2015. Er war eingeführt worden, um den Menschen die Möglichkeit zu geben, bei einer Verhinderung am Wahltag eine Woche vorher die Stimme abgeben zu können. Andererseits verfolgte man damit das Ziel, dem Wählerrückgang vergangener Urnengänge Einhalt zu gebieten.