Verurteilung und Diversion wegen Scheinehe in Salzburg

Wegen einer Scheinehe sind am Freitag in Salzburg ein 34-jähriger Türke und eine Salzburgerin (32) vor Gericht gestanden. Die beiden sollen geheiratet haben, damit der Mann einen Aufenthaltstitel für Österreich bekommt. Der Türke wurde zu einer Geldstrafe von 720 Euro verurteilt, die Frau kam mit einer Diversion im Fall einer Zahlung von 750 Euro davon. Beide Sprüche sind nicht rechtskräftig.

Die Hochzeit der beiden fand am 20. September 2018 in einer Gemeinde im oberösterreichischen Innviertel statt. Der Mann soll die Frau danach unter Druck gesetzt haben, die Ehe aufrechtzuerhalten. Deshalb wurde ihm auch versuchte Nötigung vorgeworfen, wovon er heute aber freigesprochen wurde. Die 32-Jährige, die wegen der mutmaßlichen Scheinehe falsch ausgesagt haben soll, hatte sich schließlich selbst bei der Polizei angezeigt. Sie bereue, was sie getan habe, sagte sie.

In der Verhandlung wurde ein Ausschnitt eines aufgezeichneten Handygesprächs zwischen der Tante des Angeklagten und der 32-Jährigen vorgespielt. Darin hatte die Tante die Salzburgerin mit der Scheinehe konfrontiert, auch von Geld war die Rede. Die Tante sagte zu ihrer Gesprächspartnerin, diese habe gewusst, dass es sich um eine Scheinehe gehandelt habe und sie müsse nun mit den Konsequenzen leben.

Die Tante wurde dazu als Zeugin befragt. Sie erklärte, dass ihr Neffe die Salzburgerin 2016 kennengelernt, diese aus Liebe geheiratet und ihr kein Geld dafür gegeben habe. „Es war von einer Scheinehe nicht die Rede“, entlastete sie ihren Neffen. „Er hat gesagt, ‚ich liebe sie‘.“ Im Nachhinein habe sich allerdings herausgestellt, dass das Ganze von der 32-Jährigen „ein Plan, ein Spiel“ gewesen sei, um zu Geld zu kommen. „Sie hatte eine Beziehung zu einem anderen Mann.“

Richter Philipp Grosser konfrontierte die Zeugin mit weiteren Ungereimtheiten, nachdem sie erzählt hatte, dass der Neffe im April 2019 bei der 32-Jährigen in Salzburg gewohnt habe. Denn der Angeklagte hatte am ersten Prozesstag am 11. Dezember 2019 selbst erklärt, dass er eine Woche nach der Hochzeit in die Türkei gereist sei und seine Angetraute erst wieder im Dezember 2019 im Gerichtssaal gesehen habe. „Sie werden vielleicht noch von den Strafverfolgungsbehörden hören“, mit diesen Worte verabschiedete sich der Richter von der Zeugin.

Für die Salzburgerin endete der Prozess mit einer Diversion. Bezahlt sie innerhalb von 14 Tagen eine Geldstrafe von 750 Euro, wird das Verfahren gegen sie ohne Verurteilung eingestellt. Die Geldstrafe für den Türken beträgt 720 Euro. Die Staatsanwaltschaft gab in beiden Fällen keine Erklärung ab, weshalb die Sprüche noch nicht rechtskräftig sind. Außerdem wurde die Ehe für nichtig erklärt.