Bezirk Kufstein

Sprechtage für Betriebsanlagen im Bezirk Kufstein

Kufstein – Welche behördlichen Auflagen sind im Bereich des Brandschutzes oder des Arbeitnehmerschutzes bei einer Gastronomiegründung zu beachten? Was gilt es bei einer Unternehmens- oder Wirtshausübergabe zu berücksichtigen? Welche Genehmigungen braucht es für eine Betriebsöffnung? Diese und viele weitere Fragen werden für bestehende und künftige Gastronomietreibende sowie Unternehmer anderer Gewerbe auch im Bezirk Kufstein im Rahmen von „Betriebsanlagensprechtagen“ beantwortet. Die Experten der Bezirkshauptmannschaft stehen an folgenden Terminen im ersten Halbjahr 2020 zur Verfügung: 22. Jänner, 9 bis 12 Uhr, 19. Februar, 9 bis 12 Uhr, 26. März, 13.30 bis 16.30 Uhr, 23. April, 13.30 bis 16.30 Uhr, 20. Mai, 9 Uhr bis 12 Uhr, 18. Juni, 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr.

Für den jeweiligen Termin wird um Anmeldung samt kurzer Projektbeschreibung unter der Telefonnummer 05372/606-6161 oder per E-Mail an bh.ku.gewerbe@tirol.gv.at gebeten. (TT)

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