Koalition streicht Ibiza aus U-Ausschuss
Blockade oder Klärung einer Rechtsfrage? Noch vor der heutigen Sitzung des Nationalrats soll der von SPÖ und NEOS geforderte „Ibiza-Untersuchungsausschuss“ zur „mutmaßlichen Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung“ eingesetzt werden.
Wien — Blockade oder Klärung einer Rechtsfrage? Noch vor der heutigen Sitzung des Nationalrats soll der von SPÖ und NEOS geforderte „Ibiza-Untersuchungsausschuss" zur „mutmaßlichen Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung" eingesetzt werden. Der Streit darüber hat bereits begonnen: ÖVP und Grüne wollen den Untersuchungsgegenstand mit ihrer gemeinsamen Mehrheit zusammenstreichen. Sie meinen, dass der rot-pinke Antrag zu weit gefasst sei. Entscheiden muss letztlich der Verfassungsgerichtshof (VfGH). Er ist Schiedsrichter in Sachen U-Ausschüsse.
ÖVP und Grüne vermissen beim rot-pinken Antrag den von der Geschäftsordnung geforderten Zusammenhang des Untersuchungsgegenstandes. Sie haben sich in dieser Frage mit einem Gutachten des Grazer Verfassungsrechtlers Christoph Bezemek aufmunitioniert. Die grüne Klubchefin Sigrid Maurer verteidigt dieses Vorgehen. Sie wolle eine grundsätzlichen Frage auch für künftige Ausschüsse klären. Sie befürchtet, dass die Ausschüsse nicht funktionieren, wenn sie überladen werden. Streichen wollen ÖVP und Grüne ausgerechnet die Überprüfung der Ermittlungen rund um das Ibiza-Video.
Ebenfalls zu weit hergeholt sei der Wunsch, Personalentscheidungen in staatsnahen Unternehmen sowie die Neustrukturierung der Finanzmarktaufsicht umfassend zu durchleuchten. Übrig bleibt ein U-Ausschuss zu Glücksspiel und Casinos, inklusive der Bestellung des FPÖ-Mannes Peter Sidlo bei den Casinos und des ÖVP-Kandidaten Thomas Schmid als Chef der staatlichen Beteiligungen. SPÖ und NEOS sind empört. Sie werfen der Koalition Willkür und Blockade vor. Maurer weist dies zurück: „Der Untersuchungsausschuss findet statt. Er startet sofort." Und wenn der VfGH den Oppositionsparteien recht gebe, würden die gestrichenen Teile eben nachträglich in den Ausschuss aufgenommen. Klärung ist in absehbarer Zeit zu erwarten: Der VfGH muss laut Gesetz „tunlichst binnen vier Wochen" entscheiden. (sabl)