Türkis-Grün streicht Teile aus U-Ausschuss-Antrag
Der von SPÖ und NEOS verlangte „Ibiza-Untersuchungsausschuss“ wird zumindest fürs erste nicht zur Gänze so kommen, wie es die beiden Oppositionsfraktionen beantragt haben. Teile des Verlangens seien unzulässig, argumentieren ÖVP und Grüne, die sich dabei auf die U-Ausschuss-Bestimmungen in Verfassung und Verfahrensordnung berufen. Eingesetzt wird er dennoch schon morgen, Mittwoch.
Die beiden Regierungsfraktionen pochen darauf, dass es beim U-Ausschuss um einen „bestimmten abgeschlossenen Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes“ gehen muss. Zudem sei die „Sammlung nicht direkt zusammenhängender Themenbereiche“ unzulässig. Teile der Ibiza-Ermittlungen, aber auch die Mehrheit aller türkis-blauen Gesetzesbeschlüsse, die Organbestellungen in Unternehmen mit Bundesbeteiligungen oder die Neustrukturierung der FMA sollen damit weggelassen werden müssen.
Der U-Ausschuss wird dennoch schon morgen, Mittwoch, im Nationalrat auf den Weg gebracht. Zuvor wird der Geschäftsordnungsausschuss aber mit türkis-grüner Mehrheit die nur teilweise Zulässigkeit des Untersuchungsgegenstands feststellen. SPÖ und NEOS können in der Folge die weggelassenen Teile beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einklagen. Sie pochen darauf, von führenden Verfassungsexperten die Rechtskonformität ihres Antrages bestätigt bekommen zu haben.